Mitschuldner

Für einen Kredit muss häufig ein Bürge bestellt werden, um die notwendige Bonität für den jeweiligen Kredit aufbringen zu können. Dafür muss der Bürge zum so genannten Mitschuldner erklärt werden, wenn er mit dem eigentlichen Schuldner gleich gestellt wird und die Bank sich auch sofort an ihn wenden kann, wenn der erste Schuldner mit den Ratenzahlungen in Rückstand geraten sollte.

Von einem Mitschuldner im klassischen Sinne spricht man jedoch, wenn dieser den jeweiligen Kredit mit aufnimmt und auch direkt unterschreibt. Somit gibt es zwei Kreditnehmer für den Kredit, die gleich berechtigt, aber eben auch gleich haftbar sind. Beide Kreditnehmer sind in diesem Fall für den gesamten Kreditbetrag haftbar und können dafür belangt werden.

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