Mobbing im österreichischen Recht wird nicht explizit in einem bestimmten Gesetzestext oder Paragraphen definiert, steht jedoch in engem Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Bestimmungen. Der Begriff beschreibt systematische, feindliche Handlungen, die über einen längeren Zeitraum gegen eine Person im Arbeitsumfeld gerichtet sind und darauf abzielen, diese Person zu schikanieren, sozial auszugrenzen oder zu benachteiligen.
Im österreichischen Arbeitsrecht wird Mobbing häufig unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers betrachtet. Der Arbeitgeber ist gemäß § 1157 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) verpflichtet, das Leben, die Gesundheit und die sonstigen Interessen von Arbeitnehmern zu schützen und dafür Sorge zu tragen, dass das Arbeitsklima gesund bleibt. Verletzt der Arbeitgeber diese Fürsorgepflicht oder unternimmt er nicht ausreichend Schritte, um Mobbing zu unterbinden, so kann er haftbar gemacht werden. Arbeitnehmer können in solchen Fällen möglicherweise Schadenersatzansprüche geltend machen.
Mobbing kann auch strafrechtliche Implikationen haben, wenn bestimmte Handlungen den Tatbestand von Delikten wie Beleidigung (§ 115 Strafgesetzbuch, StGB), übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Nötigung (§ 105 StGB) erfüllen. Auch im zivilrechtlichen Kontext, etwa in Bezug auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, können Ansprüche auf Unterlassung oder Schadenersatz bestehen.
Im arbeitsgerichtlichen Kontext könnte Mobbing als ein Fall von „Kündigungsschutz“ gesehen werden, bei dem ein Arbeitnehmer, der sich aus Gründen des Mobbings zur Kündigung gezwungen sieht, die Kündigung anfechten könnte. In solchen Fällen müsste das Gericht beurteilen, ob die Arbeitsbedingungen tatsächlich derart untragbar waren, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden konnte.
Insgesamt betrachtet das österreichische Recht Mobbing als ein ernstes Problem, das über verschiedene rechtliche Wege adressiert werden kann, wobei der Schutz der Arbeitnehmer im Vordergrund steht. Es ist essenziell, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sind, um Mobbing effizient vorzubeugen und zu bekämpfen.