Im österreichischen Recht wird der Begriff „Monopol“ nicht explizit als ein separat geregelter Begriff ähnlich wie im Kartellrecht anderer Länder verwendet. Vielmehr handelt es sich um einen wirtschaftswissenschaftlichen Begriff, der im Rahmen des Kartellrechts und Unternehmensrechts von Bedeutung ist. Ein Monopol bezeichnet grundsätzlich eine Marktsituation, in der ein einzelnes Unternehmen der alleinige Anbieter eines bestimmten Produkts oder einer Dienstleistung ist und dadurch eine marktbeherrschende Stellung einnimmt.
Das österreichische Kartellrecht, das im Wesentlichen im Kartellgesetz (KartG) geregelt ist, befasst sich mit der Kontrolle marktbeherrschender Stellungen und dem Schutz des Wettbewerbs. Ein Unternehmen, das eine solche Stellung innehat, wird jedoch nicht automatisch sanktioniert. Sanktionen können gemäß § 5 KartG erst dann erfolgen, wenn die missbräuchliche Ausnutzung dieser Stellung vorliegt. Ein Missbrauch kann beispielsweise durch die Verweigerung des Zugangs zu wesentlichen Infrastrukturleistungen oder durch unangemessene Preisgestaltung vorliegen. Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde und das Kartellgericht überwachen den Wettbewerb und können gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen.
Zusätzlich ist das Vergaberecht, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen, ein Bereich, in dem monopolartige Strukturen durch gezielte Regelungen abgebaut werden sollen, um einen fairen und offenen Wettbewerb zu gewährleisten. Hier soll der Marktzugang für verschiedene Anbieter sichergestellt werden, um das Risiko monopolistischer Strukturen und deren negative Auswirkungen auf Qualität und Preis von Dienstleistungen oder Produkten zu minimieren.
Es ist auch wichtig, auf staatliche Monopole hinzuweisen, die historisch bedingt in bestimmten Branchen existieren können. Solche Monopole werden selten im klassischen Wettbewerbssinne reguliert, da sie oft sozial, sicherheitspolitisch oder aus anderen Gründen staatlich gewünscht sind, wie etwa im Bereich der nationalen Infrastruktur oder Verteidigung.
Insgesamt zielt die österreichische Gesetzgebung darauf ab, Monopole im Sinne von Wettbewerbsverzerrungen zu kontrollieren, ohne jedoch das Vorhandensein einer marktbeherrschenden Stellung an sich als illegal zu betrachten. Vielmehr geht es darum, die Missbrauchsgefahr zu minimieren und faire Wettbewerbsbedingungen zu fördern.