Im österreichischen Recht gibt es keinen direkt mit „Musterverfahren“ vergleichbaren Begriff, wie er im deutschen Recht bekannt ist. Dennoch gibt es im österreichischen Zivilprozessrecht einige Mechanismen, die auf eine ähnliche Zielsetzung abzielen, nämlich die effiziente Abwicklung von Massenverfahren oder die einheitliche Klärung von Rechtsfragen.
Ein relevantes Instrument in diesem Zusammenhang ist der „Sammelklage“ ähnliche Mechanismus, der über den „Austrian-style class action“ erreicht wird. In Österreich werden Massenverfahren oftmals durch die Zession von Ansprüchen an eine bestimmte klagebefugte Einrichtung, wie etwa den Verein für Konsumenteninformation (VKI), geführt. Dieser führt dann die Ansprüche gebündelt in einem einzigen Verfahren durch, was eine effektive Durchsetzung ermöglicht und einer Vielzahl von Einzelklagen entgegenwirkt.
Ein weiterer prozessualer Mechanismus ist die „Vorlage an den Obersten Gerichtshof“ nach § 508 ZPO. Hierbei kann eine erhebliche Rechtsfrage zur Entscheidung dem OGH vorgelegt werden, sofern sie für andere Fälle von Bedeutung ist, was helfen kann, in zukünftigen ähnlich gelagerten Fällen eine raschere Klärung zu erreichen.
Des Weiteren gewährt das österreichische Recht die Möglichkeit der „Verbandsklage“, bei der gewisse Verbände, wie Verbraucher- oder Arbeitnehmervertretungen, im eigenen Namen für die Rechte mehrerer Individuen klagen können. Auch das dient der effizienten Rechtspflege in Fällen, die viele Menschen betreffen.
Eine spezifische Regelung, die eine Prozesskonzentration bei Gerichten ermöglicht und zur Vereinheitlichung von Rechtsanwendung führt, wurde im österreichischen Rechtssystem durch die Zuständigkeitsspezialisierung einzelner Gerichte adressiert. Das bedeutet, dass bestimmte Gerichtsverfahren – vor allem im Bereich von Verbraucherrechten – auf bestimmte Gerichte konzentriert werden können, um Erfahrungen und Expertise zu bündeln.
Insgesamt kann also festgestellt werden, dass das österreichische Recht zwar keine klassische „Musterverfahren“-Regelung kennt, jedoch einige vergleichbare Mechanismen bietet, die darauf abzielen, Prozesse von allgemeiner Bedeutung effizient zu führen und rechtlich klarzustellen.