Der Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung liegt unter Federführung des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT). Er wendet sich an alle Auftraggeber und Auftraggeberinnen die dem Bundesvergaberecht unterliegen. Der Aktionsplan wurde gemeinsam mit öffentlichen Auftragsverantwortlichen aus Bund, Ländern und Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen und den Sektorenauftraggebern erarbeitet und wird laufend weiterentwickelt. Laut dem Aktionsplan haben öffentliche Beschaffende eine Vorbildfunktion und sind angehalten Beiträge zum Klimaschutz zu leisten.
Beitrag der Bundesbeschaffung GmbH (BBG)
Die BBG wird im naBe-Aktionsplan als Schlüsselpartner definiert und es ist die Aufgabe der BBG die naBe-Kriterien im Rahmen des Aktionsplans gemeinsam mit dem BMNT und anderen Stakeholdern auszugestalten, weiterzuentwickeln und umzusetzen.
- naBe-Kriterien werden im Dialog mit Experten der BBG und des BMNT sowie weiteren Stakeholdern (BMVIT, Umweltbundesamt, Lieferanten etc.) erarbeitet (aktuell läuft Revisionsprozess)
- naBe-Kriterien in den 16* betroffenen Beschaffungsgruppen sind in Ausschreibungen der BBG verpflichtend
- naBe-konform beschaffte Produkte/Dienstleistungen sind im e-Shop der BBG durch das naBe-Logo gekennzeichnet (Filterung möglich)
- Harmonisierung mit den Bundesländern wird derzeit in 10 Gruppen umgesetzt
*Nach Abschluss des Revisionsprozesses werden es 17 sein.
Quellen
- https://www.bbg.gv.at/information/begriffserklaerungen/, zuletzt abgerufen am 18.03.2020