Im österreichischen Recht bezieht sich die Nachtragsliquidation auf den Prozess, der eintritt, wenn nach Abschluss einer regulären Liquidation einer Gesellschaft neue Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bekannt werden, die zuvor nicht berücksichtigt wurden. Grundsätzlich ist die Liquidation einer Gesellschaft nach dem österreichischen Gesellschaftsrecht ein geordneter Prozess, bei dem das Vermögen der Gesellschaft verwertet und die Schulden beglichen werden, bevor die Gesellschaft aus dem Firmenbuch gelöscht wird.
Die Nachtragsliquidation ist erforderlich, wenn es nach der Löschung einer Gesellschaft noch abzuwickelnde Angelegenheiten gibt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn bisher unbekannte Vermögensgegenstände auftauchen oder neue Forderungen gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden. Zentrales Ziel der Nachtragsliquidation ist es, diese unerledigten Angelegenheiten zu regeln, indem ein Liquidator bestellt wird, der sich um die Abwicklung dieser neuen Sachverhalte kümmert.
Grundlage für das Vorgehen sind insbesondere Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) oder des GmbH-Gesetzes, die festlegen, wie Gesellschaften, sei es eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft, liquidiert werden sollen. Die genauen rechtlichen Schritte für die Wiederherstellung der Gesellschaft zur Durchführung einer Nachtragsliquidation erfordern einen Antrag beim zuständigen Gericht, um die Wiedereintragung im Firmenbuch zu erreichen.
Ein Kernpunkt einer Nachtragsliquidation ist die umfassende Klärung und Abwicklung sämtlicher nachträglich auftauchender Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, sodass sichergestellt wird, dass alle Gläubiger befriedigt werden und kein rechtliches Ungleichgewicht entsteht. Sobald alle notwendigen Schritte der Nachtragsliquidation abgeschlossen sind, wird die Gesellschaft endgültig aus dem Firmenbuch gelöscht.