Namensbestimmung

Ohne Namensbestimmung behalten die Eheleute/PartnerInnen den bisherigen Namen vor der Eheschließung.

Mögliche Namensbestimmungen für den gemeinsamen Familiennamen Nachnamen: der Name einer der Eheleute/PartnerInnen, ein aus den Namen der Eheleute/PartnerInnen gebildeter Doppelname Reihenfolge frei bestimmbar.

Mögliche Namensbestimmungen neben dem gemeinsamen Familiennamen/Nachnamen: Hinzufügung des bisherigen Namens Reihenfolge frei bestimmbar zu einem gemeinsamen Familienamen/Nachnamen; allenfalls Anpassung des Familiennamens/Nachnamens nach dem Geschlecht.

Zeitpunkt der Namensbestimmung: vor, bei oder nach der Eheschließung/Verpartnerung.

Namensgebung eines neugeborenen Kindes

Ohne Namensbestimmung erhalten Kinder den gemeinsamen Familiennamen der verheirateten Eltern, in Ermangelung eines gemeinsamen Familiennamens den Namen der Mutter.

Mögliche Namensbestimmungen bei einem gemeinsamen Familiennamen der Eltern: der Doppelname eines Elternteils.

Mögliche Namensbestimmungen ohne gemeinsamen Familiennamen der Eltern: der Name eines Elternteils, ein aus den Namen der Eltern gebildeter Doppelname Reihenfolge frei bestimmbar; allenfalls Anpassung des Familiennamens nach dem Geschlecht.

Zeitpunkt der Namensbestimmung: bei oder nach der Geburt.

Recht zur Namensbestimmung

Einsichts- und urteilsfähige Kinder selbst mit 14 Jahren, ansonsten die mit der Pflege und Erziehung betrauten Personen, wobei mehrere damit betraute Personen im Einvernehmen gemeinsam zu handeln haben oder bei Versicherung der erfolgten Herstellung bzw. der Unzumutbarkeit der Herstellung des Einvernehmens auch einzeln handeln können.

Bei nachträglicher Eheschließung führt das Kind den bisherigen Namen weiter, auch wenn die Ehepartner eine namensrechtliche Änderungen des Familiennamens bestimmen. Für die Änderung des Familiennamens des Kindes muss eine zusätzliche Erklärung abgegeben werden.

Quellen

http://www.bmeia.gv.at/botschaft/gk-new-york/ratgeber/namensrecht.html 24.11.2014

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

skpr_02
paul-kessler

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter