Im österreichischen parlamentarischen System ist die „namentliche Abstimmung“ ein Verfahren, bei dem die Stimmen der Abgeordneten eines Parlaments öffentlich und einzeln erfasst werden. Dies bedeutet, dass jeder Abgeordnete namentlich aufgelistet wird und bekannt ist, wie er oder sie zu einer bestimmten Gesetzesvorlage oder einem Antrag abgestimmt hat.
Dieses Verfahren steht im Gegensatz zur normalen Abstimmung, die häufig durch Handzeichen oder durch Zuruf („Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“) erfolgt und in der Regel anonym bleibt. Eine namentliche Abstimmung kann beantragt werden, wenn eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten dies verlangt.
Die namentliche Abstimmung dient vor allem der Transparenz. Wählerinnen und Wähler können durch diese Maßnahme nachvollziehen, wie ihre gewählten Vertreter in entscheidenden Fragen positioniert sind. Trotz ihrer Transparenz ist die namentliche Abstimmung weniger häufig als andere Abstimmungsformen, da sie oft mit größerem organisatorischen Aufwand verbunden ist.
Für den genauen Ablauf und die notwendigen Mehrheitserfordernisse bei der Beantragung einer namentlichen Abstimmung sind die Geschäftsordnungen der jeweiligen Gremien maßgeblich. Ein Beispiel hierfür ist die Geschäftsordnung des Nationalrats, die detaillierte Bestimmungen zur Durchführung solcher Abstimmungen enthält.
Zusammengefasst ermöglicht die namentliche Abstimmung im österreichischen Parlament, Klarheit und Rechenschaft in der Entscheidungsfindung sicherzustellen, indem die individuelle Stimmabgabe jedes Abgeordneten öffentlich dokumentiert wird.