Der Präsident des Nationalrates bzw. die Präsidentin des Nationalrats ist der bzw. die Vorsitzende des Nationalrats, der ersten Kammer des österreichischen Parlaments. In der protokollarischen Rangordnung der Republik Österreich steht der Präsident des Nationalrates nach dem Bundespräsidenten an zweiter Stelle.
Wahl
Der Präsident, der Zweite und der Dritte Präsident werden vom Nationalrat zu Beginn der Legislaturperiode aus seiner Mitte gewählt; wird das Amt während einer Legislaturperiode vakant, erfolgt eine Neuwahl.
Das Präsidium bleibt auch nach einer Auflösung des Nationalrates im Amt, bis der neugewählte Nationalrat den Vorsitz erneuert. Dies gilt auch dann, wenn der Präsident der alten Legislaturperiode in der neuen Periode kein Mandat mehr innehat.
In der zweiten Republik ist es zur politischen Praxis geworden, dass die mandatsstärkste Partei den Präsidenten stellt, die zweitstärkste den zweiten Präsidenten und die drittstärkste Partei den dritten Präsidenten des Nationalrats.
Aufgaben
Die Aufgaben des Präsidenten bzw. seiner Stellvertreter sind in der Nationalratsgeschäftsordnung GOGNR im Detail geregelt. Der Präsident leitet die Geschäfte des Nationalrats und erstellt im Einvernehmen mit dem Zweiten und dem Dritten Präsidenten den Budgetvoranschlag für den Nationalrat. Er vertritt den Nationalrat nach außen und hat dafür zu sorgen, dass Würde und Rechte des Nationalrats gewahrt werden. Er beruft ihn zu seinen Sitzungen ein und führt – in der Praxis abwechselnd mit dem Zweiten und Dritten Präsidenten – in den Sitzungen den Vorsitz. Er handhabt die Geschäftsordnung und achtet auf deren Einhaltung insbes. die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Sitzungssaal, übt das Hausrecht im Parlamentsgebäude aus und hat alle Dienstgeberbefugnisse für die Bediensteten der Parlamentsdirektion Ernennung der Bediensteten, Personalangelegenheiten. In der Bundesversammlung hat der Nationalratspräsident abwechselnd mit dem Bundesratspräsidenten den Vorsitz inne.
Das Nationalratspräsidium und die Klubobleute bilden die Präsidialkonferenz, ein beratendes Organ betreffend die parlamentarische Arbeit im Nationalrat zum Beispiel Tagesordnung, Sitzungstermine.
Als Kollegium sind die drei Präsidenten des Nationalrates zur Vertretung des Bundespräsidenten sowohl im Falle einer längeren Verhinderung als auch bei dauernder Erledigung der Stelle des Bundespräsidenten, beispielsweise durch Rücktritt, Tod oder Absetzung, berufen.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalratspr%C3%A4sident_%C3%96sterreich 16.12.2014
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