Natürliche Person

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Natürliche Person“ einen Menschen als Träger von Rechten und Pflichten. Diese Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt eines lebenden Menschen und endet mit dessen Tod. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 16 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), der festlegt, dass jeder Mensch rechtsfähig ist und somit Träger von Rechten und Pflichten sein kann.

Die Rechtsfähigkeit der natürlichen Person umfasst die Fähigkeit, Träger von subjektiven Rechten wie Eigentum, Forderungen oder Persönlichkeitsrechten und subjektiven Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu juristischen Personen, die durch rechtliche Konstruktionen geschaffen werden und ebenfalls Träger von Rechten und Pflichten sein können, existieren natürliche Personen natürlicherweise durch ihre Geburt.

Wichtig zu beachten ist, dass die Handlungsfähigkeit, also die Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechtswirkungen herbeizuführen, nicht mit der bloßen Rechtsfähigkeit gleichzusetzen ist. Die Handlungsfähigkeit unterteilt sich in Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigenes Handeln gültige Rechtsgeschäfte abzuschließen, während Deliktsfähigkeit die Fähigkeit bezeichnet, für eigenes rechtswidriges Verhalten verantwortlich gemacht zu werden. Diese Fähigkeiten hängen im österreichischen Recht vom Alter und vom Geisteszustand der Person ab. Volljährige Personen, also Personen über 18 Jahre, sind grundsätzlich voll geschäfts- und deliktsfähig, es sei denn, sie sind aufgrund eines psychischen Zustands in der Handlungsfähigkeit eingeschränkt.§ 21 ABGB legt fest, ab wann eine Person als volljährig gilt, während § 865 ABGB Regelungen zur Geschäftsfähigkeit enthält.

Eine Besonderheit im österreichischen Recht betrifft die nasciturus-Lehre, wonach ungeborene Kinder unter bestimmten Voraussetzungen als bereits geboren gelten können, um ihre späteren Rechte zu wahren. Diese Regelung zielt darauf ab, dem ungeborenen Kind beispielsweise bereits Erbrechte einzuräumen, wenn es lebend geboren wird.

Zusammenfassend ist die natürliche Person im österreichischen Recht ein grundlegendes Konzept, das alle Menschen in ihrer Eigenschaft als Rechtssubjekte umfasst. Die Unterscheidung von Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie die Berücksichtigung besonderer Schutzvorschriften für Minderjährige und Personen mit psychischen Beeinträchtigungen sind dabei zentrale Aspekte.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte