Der Begriff Naturschutz umfasst Maßnahmen zur Erhaltung von Ökosystemen und zur Wiederherstellung gestörter ökologischer Zusammenhänge. Grundlage sind ein zugeschriebener eigener Wert der Natur beziehungsweise bestimmter Lebensräume und das Wissen darum, dass eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft sowie die damit einhergehende Verringerung der Biodiversität und Artenvielfalt dramatische und katastrophale Folgen für den Naturhaushalt und letztlich auch für die Nutzbarkeit durch den Menschen haben kann. Daher wird eine möglichst langfristige und nachhaltige Stärkung der Lebensgemeinschaften angestrebt.
Naturschutz ist Landessache
Angelegenheiten des Naturschutzes fallen in Österreich in den Kompetenzbereich der Bundesländer. Daher kommt den Naturschutzfachstellen der Ämter der Landesregierungen besondere Bedeutung zu. Die mit dem Schutz von Natur und Landschaft betrauten Abteilungen der Bundesländer sind oberste Naturschutzbehörde.