Im österreichischen Recht beziehen sich die Nebenkosten typischerweise auf die bei einem Mietverhältnis zusätzlich zur Hauptmiete anfallenden Kosten. Diese sind im Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt. Gemäß § 21 des MRG zählen zu den Nebenkosten unter anderem:
1. **Betriebskosten**: Diese umfassen Kosten für Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Allgemeinstrom (z.B. Beleuchtung von Allgemeinflächen), die Versicherung des Gebäudes, Rauchfangkehrergebühren, sowie allfällige Bewachungskosten.
2. **Verwaltungskosten**: Es ist möglich, dass dem Vermieter Verwaltungskosten in Rechnung gestellt werden, wenn die Verwaltung der Liegenschaft durch eine Hausverwaltung erfolgt. Diese Kosten sind aber auf ein gesetzliches Maximum begrenzt, das in § 21 MRG spezifiziert ist.
3. **Heiz- und Warmwasserkosten**: Insoweit das Mietobjekt an eine zentrale Heizungs- oder Warmwasseranlage angeschlossen ist, fallen auch diese Kosten in die Kategorie der Nebenkosten. Diese sind im Heiz- und Warmwasserkostengesetz geregelt, welches genaue Verrechnungsmodalitäten vorgibt.
4. **Kosten für Gemeinschaftsanlagen**: Wenn zusätzliche Dienstleistungen oder Einrichtungen, wie etwa eine Waschküche, gemeinschaftlich genutzt werden, können auch hierfür Nebenkosten anfallen.
Im Mietvertrag müssen die Nebenkosten klar aufgeschlüsselt und als solche erkennbar sein. Der Vermieter muss jährlich eine Abrechnung über diese Nebenkosten erstellen und dem Mieter zur Verfügung stellen. Etwaige Überschüsse sind an die Mieter zurückzuzahlen oder können mit zukünftigen Vorschreibungen verrechnet werden.
Es ist wichtig, dass die Vermieter diese Kosten rechtzeitig bekanntgeben und dabei die gesetzlichen Vorgaben beachten, um ihre Ansprüche gegenüber den Mietern durchzusetzen. In Fällen möglicher Streitigkeiten über die Höhe oder Berechtigung von Nebenkosten sieht das MRG auch Möglichkeiten für die Anrufung der Schlichtungsstelle vor. Dadurch soll gewährleistet werden, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den berechtigten Interessen der Vermieter und dem Schutz der Mieter hergestellt wird.