Neben den traditionellen Marken (Wortmarken, Bildmarken und Wortbildmarken) gibt es auch neue Markenformen. Dazu zählen:
- Formmarken
- Farbmarken
- Klangmarken
- Bewegungsmarken
- Geruchsmarken etc.
Eine Formmarke schützt eine körperliche Form, sie wird auch als 3D Marke bezeichnet. Die Farbmarke schützt ausschließlich eine abstrakte Farbe. Klang- bzw. Geräuschmarken schützen etwa Töne und Tonfolgen bzw. Klänge. Bewegungsmarken schützen bestimmte Bewegungsabläufe. Mit einer Geruchsmarke ist ein Duft geschützt (etwa für ein Parfüm).
Es ist nicht notwendig, die Marke grafisch darzustellen. Es ist beispielsweise möglich, eine Klangdatei oder ein Soundfile einzureichen. Die Marken müssen allerdings unterscheidungskräftig sein, das heißt, sie müssen auch als Marke wahrgenommen werden. Dies ist das größte Problem der neuen Markenformen.
Quellen
- Schwarz Schönherr Rechtsanwälte KG, www.schwarz-schoenherr.com