Im österreichischen Recht ist die „Niederlassungsbewilligung“ das äquivalente Konzept zur deutschen „Niederlassungserlaubnis“. Im Kontext des österreichischen Fremdenrechts regelt das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) die Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen.
Die Niederlassungsbewilligung ist ein Aufenthaltstitel, der es Drittstaatsangehörigen erlaubt, sich längerfristig in Österreich niederzulassen. Es gibt verschiedene Arten von Bewilligungen, die je nach Zweck und Dauer unterschiedlich ausgestaltet sind. Eine dieser Kategorien ist die „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“, die es dem Inhaber erlaubt, in Österreich zu leben, ohne eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen (§ 49 NAG). Diese Bewilligungen sind vor allem für Personen gedacht, die aus familiären Gründen oder mit bestimmten Interessen, die nicht auf Erwerbstätigkeit abzielen, nach Österreich kommen möchten.
Eine andere Kategorie ist die „Niederlassungsbewilligung – beschränkt“ für bestimmte Erwerbszwecke, die es dem Inhaber erlaubt, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, beispielsweise als Künstler oder Wissenschaftler, wobei diese Tätigkeit klar definiert und genehmigt werden muss (§ 43 NAG).
Zusätzliche Anforderungen an die Erteilung sind in § 11 NAG festgelegt, wo allgemeine Voraussetzungen für Rechtstitel geregelt sind, darunter der Nachweis ausreichender Existenzmittel, einer Unterkunft und Krankenversicherung in Österreich sowie die Abklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (z.B. sicherheitsrelevante Bedenken oder frühere Rechtsverstöße).
Die Niederlassungsbewilligung ist in der Regel befristet und muss vor Ablauf eines entsprechend festgelegten Zeitraums (in der Regel ein Jahr) erneuert bzw. verlängert werden. Für die Umwandlung in eine unbefristete Niederlassung („Daueraufenthalt – EU“) sind weitergehende Voraussetzungen wie ein längerer Aufenthalt, Integrationsnachweise und spezifische Sprachkenntnisse erforderlich (§ 45 NAG).
Insgesamt verfolgt das österreichische Niederlassungssystem ein striktes und kontrolliertes Verfahren, um die gesetzlichen Vorgaben zur Immigration und die Anpassung an österreichische Standards zu gewährleisten.