Die Niederlassungsfreiheit im österreichischen Recht ist ein integraler Bestandteil der Grundrechte und ist eng mit der Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union verbunden. Innerhalb Österreichs ist die Niederlassungsfreiheit durch verschiedene rechtliche Regelungen und Grundsatzbestimmungen geschützt. Sie bezieht sich grundsätzlich auf das Recht von natürlichen Personen sowie in gewissem Maße auch von juristischen Personen, ihren Wohnsitz und den Ort ihrer wirtschaftlichen Betätigung innerhalb des Staatsgebiets frei zu wählen.
Ein wesentlicher Aspekt der Niederlassungsfreiheit in Österreich ist das Recht, seinen Wohnsitz innerhalb des Landes frei zu wählen und seine beruflichen Tätigkeiten an jedem Ort auszuüben, vorbehaltlich der allgemeinen rechtlichen Beschränkungen. Diese Freiheit kann jedoch durch landesspezifische Regelungen, wie etwa Bauvorschriften, Raumordnungsgesetze oder gewerberechtliche Bestimmungen, eingeschränkt werden.
Die gewerberechtliche Dimension der Niederlassungsfreiheit ist insbesondere im Gewerbeordnungsgesetz (GewO) geregelt, das bestimmte Bedingungen für die Ausübung von Gewerben vorgibt. Dies umfasst etwa die Notwendigkeit einer Gewerbeberechtigung für bestimmte Tätigkeiten. Allerdings dürfen solche Regelungen nicht diskriminierend sein und müssen verhältnismäßig sein, um den europäischen Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit zu entsprechen.
Auf europäischer Ebene ist die Niederlassungsfreiheit als eine der vier Grundfreiheiten im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert. Obwohl dies zunächst keine spezifische nationale Regelung ist, wirkt diese europaweite Garantie direkt in nationalem Recht, einschließlich Österreichs, und setzt den Rahmen für die nationale Ausgestaltung der Niederlassungsfreiheit. Diese supranationale Regelung gewährleistet, dass österreichische Staatsbürger sowie Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten innerhalb der EU einen Ort für ihre berufliche und unternehmerische Tätigkeit frei wählen können, mit dem Ziel, Diskriminierung aufgrund der Nationalität zu beseitigen.
Im Zusammenhang mit der sozialen Dimension bezieht sich die Niederlassungsfreiheit auch auf das Recht, soziale Leistungen und Förderungen in Anspruch zu nehmen, die an den Wohnsitz oder den Ort der beruflichen Tätigkeit geknüpft sind. Dies ist im Kontext der österreichischen Sozialgesetzgebung von Bedeutung, die sicherstellt, dass solche Leistungen nicht durch eine diskriminierende Ortswahlregelung verweigert werden.
Zusammenfassend regelt die Niederlassungsfreiheit im österreichischen Recht hauptsächlich das Recht auf freien Wohnsitz- und Tätigkeitsortwechsel innerhalb des Landes, unterstützt durch übergeordnete europäische Regelungen, die nationale Anwendung finden und sicherstellen, dass diese Freiheiten nicht durch unverhältnismäßige nationale Vorschriften eingeschränkt werden.