Im österreichischen Recht gibt es den Begriff „Nomination Letter“ in der Regel nicht. Dieser Begriff ist eher im internationalen Kontext oder in spezifischen Bereichen wie bei Auszeichnungen oder Nominierungen im kulturellen oder sozialen Bereich gebräuchlich. Sollte der Begriff in einem bestimmten Kontext relevant werden, etwa im Zusammenhang mit internationalen Verträgen oder besonderen Geschäftsabschlüssen, dann wäre der „Nomination Letter“ ein Schreiben, das jemanden für eine bestimmte Position, Auszeichnung oder Aufgabe vorschlägt oder nominiert. In solchen Fällen würde der Brief die relevanten Details zur Nominierung und die Qualifikationen der nominierten Person enthalten.
Im österreichischen Rechtssystem gibt es allerdings Parallelen zu Nominierungen im administrativen oder politischen Bereich, ähnlich wie bei der Ernennung oder Bestellung von Personen in Positionen, die eine gesetzliche Grundlage haben. Beispielsweise werden Richterinnen und Richter in einem Prozess vorgeschlagen und ernannt, der im Beamten-Dienstrechtsgesetz geregelt wird.
Sollte es darum gehen, bestimmte Personen für Aufgaben oder Ämter im Rahmen von Vereinsrecht, Wahlrecht oder anderen öffentlichen Positionen im Inland zu nominieren, wäre dies in der jeweiligen Satzung oder im Wahlgesetz festgelegt. Es gibt jedoch kein spezifisches österreichisches Rechtskonstrukt, das als „Nomination Letter“ bezeichnet wird.
Generell werden solche Vorschläge oder Nominierungen in Österreich eher formell-vertraglich oder unter Beachtung spezifischergesetzlicher Vorgaben durchgeführt, wie etwa im Unternehmensrecht oder Verwaltungsverfahren, ohne dass ein spezifischer Begriff wie „Nomination Letter“ gebräuchlich wäre.