Non decipitur, qui scit se decipi dt.: Es wird nicht getäuscht, wer weiß, dass er getäuscht wird ist eine auf Ulpian zurückgehende römische Rechtsregel. Demnach ist schon der objektive Tatbestand einer Täuschung im Rechtssinne ausgeschlossen, weil es bereits an einem Irrtum fehlt. Die Regel hat auch Bedeutung im Schuldrecht, sofern es auf die Kenntnis eines Petenten ankommt. Danach können insbesondere seine dispositionsfreiheitsschützenden Rechte ausgeschlossen sein vgl. auch Präklusion.
Abwandlungen
- Sciens non fraudatur” – Der Wissende wird nicht betrogen. vgl. Digesten 50, 17, 145 Ulpian in Corpus iuris civilis 1908 Bd. 1
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Non_decipitur,_qui_scit_se_decipi 10.12.2014
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