Non-Governmental Organisation

NGO heißt “Non-Governmental Organisation” und bedeutet Nichtregierungsorganisation (NRO). Dies kennzeichnet eine private Organisation, die gesellschaftliche Interessen vertritt, aber nicht dem Staat oder der Regierung unterstellt ist.

Die Weltbank definiert NROs als private Organisationen, die durch ihre Aktivitäten versuchen, Leid zu mindern, die Interessen der Armen in der Öffentlichkeit zu vertreten, die Umwelt zu schützen, grundlegende soziale Dienste zu leisten oder Aktionen für Entwicklungsvorhaben zu initiieren. Diese Begriffsbestimmung wurde bewusst unscharf gewählt, da sich NROs aller denkbaren Aufgaben annehmen können.

Der englische Begriff non-governmental organization wurde einst von den Vereinten Nationen (UNO) eingeführt, um Vertreter der Zivilgesellschaft, die sich an den politischen Prozessen der UNO beteiligen, von den staatlichen Vertretern abzugrenzen; non-governmental bedeutet dabei „nichtstaatlich“ im Sinne von „staatsunabhängig“, „regierungsunabhängig“. Heute wird der Begriff von und für nichtstaatliche Vereinigungen benutzt, die sich insbesondere sozial- und umweltpolitisch engagieren, und zwar unabhängig von einer Beziehung zur UNO.

Solche nichtstaatlichen Organisationen entstanden noch vor den Nationalstaaten und beeinflussten oft Gesellschaft und Politik auch im internationalen Zusammenhang, im 18. im Kampf gegen Sklaverei etwa, oder im 19. Jahrhundert für das Wahlrecht von Frauen. Um 1945 etablierte sich der Begriff NGO im weltpolitischen Geschehen durch die Vereinten Nationen.

Wer zählt als NGO?

In Österreich ist der Begriff NGO nicht gesetzlich definiert und es gibt auch keine öffentliche Stelle, die Organisationen offiziell als NGO registriert. Es bleibt also der WAHRNEHMUNG überlassen, ob eine Organisation als NGO empfunden wird oder nicht, sowohl der SELBST-Wahrnehmung der Organisation selbst als auch der FREMD-Wahrnehmung, also der Öffentlichkeit, Fachöffentlichkeit und Medien, sowie Regierungs- und überregionalen Verwaltungsstellen. Diese Stellen haben meist eigene Definitionen entwickelt, wer zu den NGOs zählt, abhängig von der Art der bisherigen Zusammenarbeit oder Konfrontation.

Folgende Charakteristika kennzeichnen NGOs

  1. Öffentlichkeit durch Rechtsform, Selbstverwaltung und Internationalität:
    NGOs agieren nicht im Geheimen, sondern öffentlich sichtbar.
    Sie verfügen über eine private Rechtsform, sind also z.B. als Verein registriert und verwalten sich selbst laut ihren Statuten. Ihre Ausrichtung erfolgt international, auch wenn die Tätigkeit der Organisation regional sein kann. Ob im Austausch mit Organisationen im Ausland oder durch die Behandlung globaler Probleme, eine NGO schaut über den Tellerrand der Region! Ein Gartenbauverein ist also noch keine NGO, aber wenn seine Mitglieder internationale Projekte mit globalen Themen durchführen, kann auch ein regionaler Gartenbauverein zu einer NGO werden.
  2. Ausrichtung auf gesellschaftliches Gemeinwohl:
    NGOs verfolgen keine schädigenden oder diskriminierenden Tätigkeiten (Ku-Klux-Klan oder eine rechtsradikale Gruppierung könnten also niemals eine NGO sein…), ihre Aktivitäten richten sich auf das Wohl der Welt, für Menschen, Tiere, Umwelt oder Politik.
  3. Unabhängigkeit
    NGOs sind inhaltlich und finanziell unabhängig vom Einfluss des Staates und der Wirtschaft, sie wählen ihre Themen und Tätigkeiten selbst, ausschließlich orientiert am erklärten ZIEL der Organisation.
    Das bedeutet nicht, dass keine finanziellen Unterstützungen angenommen werden, denn gerade in Österreich erhalten viele NGOs vom Staat Förderungen für Projekte oder den Betrieb eines Büros, dem Verfassen von Studien, etc. Aber abgesehen von diesen finanziellen Unterstützungen sind NGOs im Kern und im Bestehen nicht auf öffentliche Stellen oder Unternehmen angewiesen, sie könnten auch ohne Fördergelder oder Sponsoren tätig sein.
  4. Freiwilligkeit
    NGOs können wie andere Organisationen über bezahltes Personal verfügen, aber im Vorstand oder durch ehrenamtliches Engagement von Mitgliedern wird ein bedeutender Anteil der Arbeit durch Eigenleistung erbracht. Dies geht über den Aspekt der formalen Nicht-Gewinn-Orientierung hinaus und stellt ein wichtiges Charakteristikum dar: Menschen schließen sich dem Zweck der Organisation ohne finanzielle Gegenleistung an.
  5. Überpersönlichkeit
    Das ist vielleicht das wichtigste Erkennungsmerkmal für eine NGO: Die Interessen der Mitglieder gehen über den persönlichen Zweck hinaus und gelten einer größeren Sache als dem Eigeninteresse.


Eine Organisation kann heute als herkömmlicher Verein konstitutiert sein und morgen als NGO gelten – sobald er die genannten Charakteristika vereint.

Immer mehr Vereine orientieren sich an NGOs, versuchen unabhängiger zu werden oder ihren Zielen und Aktivitäten mehr Gehör in der Öffentlichkeit zu verschaffen, daher erhält der Begriff immer mehr Bedeutung. Auf internationaler Ebene zählten NGOs “immer schon”, also schon seit der Etablierung des Begriffs, zu wichtigen Akteuren, deren Fachwissen bei Problemen geschätzt (manchmal auch gefürchtet…) wurde.

Da NGOs zahlreiche Projekte auf europäischer Ebene umsetzen, zählen sie zu Bündnispartnern der Europäischen Union in der Verfolgung von gesellschaftlich bedeutsamen Zielen, sei es im Schutz von Menschenrechten, durch Erhaltung der Natur oder in der Stärkung marginalisierter Gruppen, für Menschen, deren Stimmen nicht gehört werden.

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