Konsens ist die Übereinstimmung der Willenserklärungen der Vertragschließenden und somit Voraussetzung für einen Vertragsschluss. Nicht maßgeblich hierfür ist, ob ein natürlicher oder normativer Konsens vorliegt.
Faktischer Konsens
Ein natürlicher faktischer Konsens ist gegeben, wenn der subjektive Wille beider Parteien übereinstimmt, gleichgültig, ob eine normative Auslegung der Erklärungen aus Sicht eines objektiven Empfängers etwas anderes ergeben würde oder ob sich die Parteien irrtümlich oder absichtlich einer fehlerhaften Ausdrucksweise bedient haben. Der kommt der Vertrag über das Gewollte zustande „falsa demonstratio non nocet“.
Normativer Konsens
Ein normativer Konsens liegt vor, wenn beide dasselbe erklären, aber unterschiedliches wollen. Nach überwiegender Ansicht ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung so auszulegen, wie der Erklärungsempfänger sie nach Treu und Glauben und nach der Verkehrsanschauung verstehen musste. Dadurch kann es zu einer objektiven Willensübereinstimmung kommen, ohne dass der Wille subjektiv übereinstimmt.
Informierter Konsens
Freie Zustimmung des Patienten zu den vorgeschlagenen Maßnahmen.
Abgrenzung
Dissens