Die Normenhierarchie im österreichischen Recht bezeichnet die Rangordnung von Rechtsnormen, die bestimmt, welche Norm bei einem Widerspruch den Vorrang hat. Diese Hierarchie ist wichtig, um in Fällen von Konflikten zwischen verschiedenen Rechtsvorschriften eine Lösung zu finden. An der Spitze der Normenhierarchie steht die Bundesverfassung, insbesondere das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das grundlegende Prinzipien und Regeln für die Organisation des Staates und die Gesetzgebung festlegt. Verfassungsrechtliche Bestimmungen haben den höchsten Rang und können nur durch verfassungsändernde Gesetze, die besonderen formellen Anforderungen unterliegen, abgeändert werden. Diese Anforderungen umfassen etwa eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat gemäß Art. 44 B-VG.
Unterhalb des Verfassungsrechts steht das einfache Gesetzesrecht. Dabei handelt es sich um Gesetze, die vom Nationalrat beschlossen wurden und im Rang unter den verfassungsrechtlichen Normen stehen. Diese Gesetze müssen im Einklang mit der Verfassung stehen, andernfalls sind sie verfassungswidrig und können vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden.
Darunter folgen die Verordnungen. Verordnungen sind generelle Normen, die von Verwaltungsbehörden auf Basis von Ermächtigungen in Gesetzen erlassen werden. Sie stehen im Rang unter den Gesetzen und müssen mit diesen im Einklang stehen.
Auf der nächsten Ebene stehen die individuelle Vollzugsakte, welche die Entscheidungen staatlicher Organe auf Einzelanwendungsebene umfassen, wie etwa Bescheide und Urteile. Diese müssen ebenfalls mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Verordnungen, Gesetzen und der Verfassung, übereinstimmen.
Zuletzt sind auf der untersten Ebene private Rechtsakte, wie Verträge. Diese müssen im Einklang mit dem gesamten übergeordneten öffentlichen Recht stehen. Eine Besonderheit in Österreich ist, dass Landesgesetze, die verfassungswidrig werden, ebenso wie Bundesgesetze durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden können.
Diese gestufte Ordnung gewährleistet, dass die Normenhierarchie eingehalten wird, demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien schützen die kohärente Struktur des Rechtssystems. Die Sicherstellung dieser Normenhierarchie ist von tragender Bedeutung für den funktionierenden Rechtsstaat Österreich.