Nostrifikation bezeichnet die Anrechnung bzw. die Anerkennung von Schulzeugnissen und Diplomen, die nach einem ausländischen Lehrplan erworben wurden. Dies ist Voraussetzung für die Berufsausübung auf dem jeweiligen Fachgebiet.
Nostrifikation ist auch ein Synonym für ”Einbürgerung” Verleihung der Staatsbürgerschaft
Ebenfalls als Nostrifikation bezeichnet wird die Übernahme eines an einer anderen Wissenschaftlichen Hochschule habilitierten Wissenschaftlers an die eigene lat. nostra=unsere Fakultät ohne neuerliches Habilitationsverfahren.
siehe auch
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Weblinks
- http://www.wien.gv.at/ma15/nostri-eu.htm Webservice der Stadt Wien
- http://www.arbeiterkammer.at/online/nostrifikation-10110.html Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse auf dem Portal der österreichischen Kammer für Arbeiter und Angestellte Arbeiterkammer
- http://www.bmwf.gv.at/submenue/wissenschaft/international/enic_naric_austria/ ENIC NARIC AUSTRIA – Anerkennung von Hochschulabschlüssen auf der Seite des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Nostrifikation 05.12.2014
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