Die Notstandshilfe ist eine soziale Transferleistung. Wenn man kein Arbeitslosengeld mehr bekommt und noch keine Arbeit gefunden wurde, erhält man Notstandshilfe – vorausgesetzt, die Bedingungen werden erfüllt.
Nach dem Bezug des Arbeitslosengeldes, das nur für einen gewissen Zeitraum bezogen werden kann, kann man bei Vorliegen einer Notlage die Notstandshilfe beantragen. Die Notstandshilfe erhält man, nach Prüfung durch das Arbeitsmarktservice, längstens für 52 Wochen, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Notstandshilfe kann bei sich wiederholenden Anträgen zeitlich unbegrenzt bezogen werden. Die Notstandshilfe ist beim Arbeitsmarktservice zu beantragen.
Diese Bedingungen müssen für die Notstandshilfe erfüllt werden
Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Notstandshilfe, wenn diese Bedingungen erfüllt wurden:
- Es besteht Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitslosigkeit.
- Arbeitslos-Meldung beim AMS.
- Am Arbeitsmarkt vermittelbar.
- Sie sind bereit, eine Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche anzunehmen. Ausnahme: Sie haben Betreuungspflichten für ein Kind unter 10 Jahren oder für ein Kind mit Behinderung und es gibt nachweislich keine Betreuung, die es Ihnen ermöglicht, mindestens 20 Stunden pro Woche zu arbeiten: Dann reicht es, wenn Sie bereit sind, eine Arbeit von mindestens 16 Stunden pro Woche aufzunehmen.
- Sie sind in einer Notlage.
- Kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.
- Antrag auf Notstandshilfe spätestens 5 Jahre, nachdem der Anspruch auf Arbeitslosengeld geendet hat oder endet.
Höhe
Darüber hinaus werden bei der Berechnung der Höhe der Notstandshilfe die wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen der arbeitslosen Person) berücksichtigt.
Aufgrund der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann der Auszahlungsbetrag unter den genannten Prozentsätzen liegen.
Schließlich wird die Höhe der Notstandshilfe in bestimmten Fällen abhängig von der Dauer des vorangegangenen Bezugs von Arbeitslosengeld gekürzt.
Zusätzlich können (wie beim Arbeitslosengeld) unter bestimmten Voraussetzungen Familienzuschläge bzw. ein Zusatzbetrag bei Schulungen zustehen.
Dazuverdienen zur Notstandshilfe
Wenn Sie zur Notstandshilfe dazuverdienen wollen, gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie beim Zuverdienst zum Arbeitslosengeld. Ein Zuverdienst ist bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (2020: € 460,66 brutto/Monat) möglich. Bei der Notstandshilfe wird allerdings auch jedes sonstige Einkommen angerechnet. Zum Beispiel Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder eine Witwen- bzw. Witwerpension.
Sonderregelungen zur Höhe gibt es bei
- Behinderung
- Krankheit in der Familie
- Aufwendungen aus Anlass einer Schwangerschaft oder Niederkunft
- Aufwendungen aus Anlass eines Todesfalles in der Familie
- Rückzahlungsverpflichtungen für Darlehen infolge Gründung eines Hausstandes oder Beschaffung einer Wohnung
Seit Juli 2018 trat der im Oktober 2017 gefasste Beschluss zur Gesetzesänderung in Kraft, wonach die Anrechnung des Partnereinkommens auf die Höhe der Notstandshilfe entfällt.
Dauer – Wie lange wird Notstandshilfe gewährt?
Die Notstandshilfe wird zeitlich unbegrenzt gewährt. Der Bewilligungszeitraum beträgt jedoch jeweils längstens 52 Wochen. Danach ist ein neuer Antrag zu stellen.
Missbrauch
Wer zu Unrecht Notstandshilfe bezieht, muss diese zurückzahlen. Bei vorsätzlicher Täuschung ist eine strafrechtliche Sanktionierung wegen Betrug möglich.
Quellen & Weblinks
- https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/geld-vom-ams/notstandshilfe