Notwehrexzess

Im österreichischen Strafrecht ist der Begriff „Notwehrexzess“ nicht explizit normiert, jedoch lässt er sich aus den Bestimmungen zur Notwehr ableiten. Notwehr ist im Allgemeinen im § 3 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.

Nach österreichischem Recht handelt es sich bei Notwehr um jene Handlungen, die erforderlich sind, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Grenzen der Notwehr sind demnach klar definiert: Die Abwehrhandlung muss erforderlich und angemessen sein, um den Angriff zu beenden.

Ein Notwehrexzess tritt dann ein, wenn diese Grenzen der Notwehr überschritten werden. Der Notwehrexzess wird in Österreich differenziert betrachtet: Es gibt den intensiven Notwehrexzess und den extensiven Notwehrexzess. Der intensive Notwehrexzess liegt vor, wenn die Notwehrhandlung bei einem tatsächlich gegebenen Angriff unverhältnismäßig oder über das erforderliche Maß hinausgeht. Der extensive Notwehrexzess bezieht sich dagegen auf Fälle, in denen eine Abwehrhandlung erfolgt, obwohl der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist, also vor oder nach einem tatsächlich bestehenden Angriff.

Das österreichische Recht zeigt mit dem entschuldigenden Notwehrexzess eine gewisse Toleranz. Gemäß § 3 Abs. 2 StGB kann unter bestimmten Umständen die Verantwortlichkeit des Täters gemindert werden, wenn er durch den Angriff verwirrt, in Panik versetzt oder erschreckt war und in solcher Verwirrung die Grenzen der Notwehr überschritten hat. In solchen Fällen kann der Täter straffrei bleiben, wenn der Exzess nicht auf eine vorwerfbare Bildung des Erregungszustandes zurückzuführen ist.

Insgesamt erfordert der Notwehrexzess eine sorgsame Bewertung der subjektiven Umstände des Täters zum Zeitpunkt der Tat, insbesondere der psychischen Verfassung. Dies soll einerseits den Schutz des Angegriffenen in Notwehrsituationen gewährleisten und andererseits Missbrauch vorbeugen.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte