Notwendige Betriebsvereinbarungen

§96 – Notwendige Betriebsvereinbarungen

  • Betrifft Regelungsinhalte, die zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des BR bedürfen. Dennoch getroffene Einzelvereinbarungen sind unwirksam. Dazu gehören:
    • Betriebliche Disziplinarordnungen (Z1)
  1. Disziplinarmaßnahmen sind alle Maßnahmen des Betriebsinhabers zur

Wahrung oder Wiederherstellung der betrieblichen Ordnung, mit denen dem AN ein – rechtlich zulässiger – Nachteil zugefügt oder zumindest angedroht wird.

  1. Die Rechtssprechung sieht weder Entlassung und Kündigungen noch Versetzungen als Disziplinarmaßnahmen an.
    • Qualifizierte Personalfragebögen (Z2)
  1. Darunter fallen alle Schriftstücke, die Fragen an den AN enthalten und diesem

mit der Aufforderung übergeben werden, sie ausgefüllt zurückzugeben. Mündliche Fragen sind daher nicht erfasst.

  1. Enthalten diese Fragen nicht nur allgemeine Daten (SV-Nummer, Name,

Geburtsdatum) sowie Angaben über die fachliche Vorraussetzung für dessen beabsichtigte Verwendung, sondern zusätzliche Daten, die geeignet sind, dem AG Informationen über persönliche Umstände oder Meinungen eines einzelnen AN zu verschaffen, an dessen Geheimhaltung dieser ein Interesse haben könnte so bedarf ihre Einführung oder Änderung der Zustimmung des BR.

    • Die Menschenwürde berührende Kontrollmaßnahmen (Z3)
  1. Der praktisch wichtigste Tatbestand enthält 2 Elemente. 1. ob eine

Kontrollmaßnahme bzw ein technisches System zur Kontrolle der AN vorliegt. Kontrollmaßnahmen sind alle zur Überwachung von AN geeigneten menschlichen Verhaltensweisen und technischen Vorrichtungen, die objektiv- abstrakt zur Kontrolle von AN geeignet sind. Auf die tatsächliche Überwachung bzw die subjektive Absicht des Betriebsinhabers kommt es dabei nicht an.

  1. Es sind auch Kontrollmaßnahmen mitbestimmungspflichtig, die die Menschenwürde berühren.
  2. Eine Zeitaufzeichnung mittels Fingerabdruckscannern soll insb wegen der Sensibilität der dabei erfassten Daten nach der Rspr ebenfalls die Menschenwürde berühren und deshalb mitbestimmungspflichtig sein.
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

daniel-schwarzl-profilbild
5,0
schwarzl-kanzlei-logo
schwarzl-kanzlei-logo
daniel-schwarzl-profilbild
5,0

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter