nullum crimen sine lege ”lat.”: „kein Verbrechen ohne Gesetz“ ist ein fundamentaler Grundsatz des modernen Strafrechts. Er besagt, dass eine Handlung, die durch kein Gesetz Strafestrafbewehrt pönalisiert ist, nicht willkürlich zur Straftat erklärt werden kann.
Die verwandte Maxime nulla poena sine lege keine Strafe ohne Gesetz besagt, dass nur Strafen verhängt werden dürfen, die vom Gesetz vorgeschrieben sind.
Beide Grundsätze wurden von Anselm von Feuerbach formuliert. Sie gehen auf Cesare Beccarias einflussreiches Werk Dei delitti e delle pene 1764 zurück, in dem ein Strafrecht auf Grundlage des Vernunftrechts gefordert wurde. In derselben aufklärerischen Tradition steht auch die Zurechnungslehre Friedrich Esaias Pufendorfs: Aus der Willensfreiheit des Menschen folge, dass er nur für diejenigen Taten bestraft werden dürfe, die er frei gewollt hat. Das schließt eine Schuld bei Notwehr oder Unzurechnungsfähigkeit aus “nulla poena sine culpa”. Das Prinzip nullum crimen fand erstmals im Josephinischen Strafgesetz 1787 Anwendung.
Die moderne Interpretation von ”nullum crimen sine lege” kann folgende Rechtsgrundsätze umfassen:
- Analogieverbot
- Rückwirkungsverbot
- Verbot des Gewohnheitsrechtes
- Bestimmtheitsgebot
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Nullum_crimen_sine_lege 11.12.2014
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