Unter Numerus clausus, abgekürzt NC, Synonym Zulassungsbeschränkung, versteht man Einschränkungen der Zulassung an Schulen, Hochschulen und Universitäten.
Nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofes sind länderspezifische Zugangsbeschränkungen für nicht-österreichische Studenten nicht EU-konform. Da die Studienplätze in Österreich in bestimmten Studienrichtungen sehr knapp sind, wurden nun für diese Studienrichtungen allgemeine Zugangsbeschränkungen eingeführt, die sich je nach Universität anders auf die Aufnahmebedingungen auswirken. In den Fächern Human-, Zahn- und Veterinärmedizin wurde aufgrund des Ansturms deutscher Studenten (Deutschenschwemme) eine Quotenregelung erlassen (§ 124b Universitätsgesetz 2002 Ergänzende Bestimmungen für die Zulassung zu den vom deutschen Numerus Clausus betroffenen Studien Universitätsgesetz 2002 i.d.F. Novelle 2009). Gemäß der Regelung stehen 75 Prozent der Studienplätze Studienanfängern mit österreichischem Maturazeugnis zur Verfügung, weitere 20 Prozent Bewerbern mit einem EU-Reifeprüfungszeugnis und fünf Prozent der Studienplätze werden an Nicht-EU-Bewerber vergeben, eine Regelung, die die EU akzeptiert, wenn Österreich nachweisen kann, dass ohne die Inländerquote ein nationaler Medizinermangel droht, weil die in Österreich studierenden Ausländer sich nicht in Österreich niederlassen. Auch wurde die Möglichkeit eingeführt,
- “durch Verordnung eine Zahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger festsetzen und die Rektorate ermächtigen, ein qualitatives Aufnahmeverfahren festzulegen, wenn durch die erhöhte Nachfrage ausländischer Staatsangehöriger die Studienbedingungen in diesen Studien unvertretbar sind. (§ 124b Z.6)
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Numerus_clausus#.C3.96sterreich 08.11.2014
- Susanne Dreisbach: Studienreform. Gleichberechtigung sieht anders aus. In: FOCUS-Online. 4. August 2010, abgerufen am 4. August 2011.
- Aufteilung der zu vergebenden Studienplätze gemäß Quotenregelung, eignungstest-medizin.at
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