Im österreichischen Recht wird der Begriff „Obstruktion“ in erster Linie im parlamentarischen Kontext verwendet und bezieht sich auf Handlungen, die darauf abzielen, den Ablauf parlamentarischer Verfahren zu verzögern oder zu behindern. Diese Praxis kann verschiedene Formen annehmen, wie z.B. das Einbringen zahlreicher Abänderungsanträge, das Inanspruchnehmen von langen Redezeiten oder das Bestehen auf umfangreiche Diskussionen zu eher unwichtigen Themen.
Obstruktion ist nicht explizit in den gesetzlichen Bestimmungen, wie etwa der Bundesverfassung oder der Geschäftsordnung des Nationalrates, geregelt. Vielmehr ist es eine informelle Praxis, die sich aus den parlamentarischen Gepflogenheiten und den Rechten der Abgeordneten ableitet. Das Ziel kann sein, die Regierungspartei oder -mehrheit zu Zugeständnissen zu zwingen oder Zeit zu gewinnen, um eine intensivere öffentliche Debatte zu ermöglichen.
Dem entgegenwirken kann die Mehrheit beispielsweise durch Maßnahmen, die die Redezeit beschränken, die Tagesordnung so gestalten, dass wichtige Punkte mehr Raum erhalten, oder durch das Einbringen eines sogenannten „Schlusses der Debatte“, wodurch die Redezeit insgesamt verkürzt wird. Diese Instrumente werden von der Geschäftsordnung des Nationalrates reguliert.
Generell ist es im Sinne des demokratischen Prozesses wichtig, eine Balance zwischen der Möglichkeit zur Detailberatung und Diskussion und der effizienten Entscheidungsfindung zu finden. Auch wenn Obstruktion gelegentlich als negatives oder störendes Element angesehen wird, kann sie ein legitimes Mittel der Opposition sein, um ihre Interessen und die ihrer Wähler zu artikulieren. Im Endeffekt ist die Funktionsweise der parlamentarischen Prozesse jedoch darauf angewiesen, dass sowohl Mehrheit als auch Minderheit konstruktiv miteinander arbeiten und respektvoll mit den zur Verfügung stehenden Rechten umgehen.