Im österreichischen Recht ist der Begriff „öffentliche Meinung“ nicht explizit in Gesetzen definiert oder geregelt wie dies unter Umständen in anderen Rechtssystemen der Fall sein könnte. Dennoch spielt die öffentliche Meinung in der österreichischen Rechtsordnung eine wichtige Rolle, insbesondere im Kontext der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit, die in der Verfassung verankert sind.
Laut Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes von 1867, das nach wie vor in Österreich gültig ist, genießt jeder Bürger das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Diese Bestimmung gewährleistet die Meinungsfreiheit und sichert somit den Austausch und die Vielfalt der Meinungen in der Gesellschaft, was die Grundlage für eine kollektive öffentliche Meinung bildet.
Zusätzlich wird durch Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Österreich Verfassungsrang hat, die Freiheit der Meinungsäußerung geschützt. Diese Bestimmung umfasst die Freiheit, Meinungen ohne Eingriffe von Behörden zu empfangen und weiterzugeben. In der Praxis bedeutet dies, dass die öffentliche Meinung durch einen freien Informationsfluss gefördert und die Meinungsfreiheit vor unverhältnismäßigen Restriktionen geschützt wird.
Während die öffentliche Meinung also nicht direkt in Rechtsnormen definiert ist, ist sie ein wesentlicher Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft, da sie durch die garantierte Meinungsfreiheit und die damit verbundenen Rechte indirekt geschützt und gefördert wird. Institutionen wie die Medien spielen dabei eine zentrale Rolle, indem sie dazu beitragen, Informationen zu verbreiten und Diskussionen zu ermöglichen, die zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen. Dies wird durch die Pressefreiheit untermauert, die in denselben verfassungsrechtlichen Bestimmungen verankert ist.
Insgesamt wird die öffentliche Meinung als ein dynamisches Ergebnis der Ausübung von Meinungs- und Informationsfreiheit angesehen und genießt daher einen impliziten Schutz im österreichischen Rechtssystem.