Der Begriff „Öffentlicher Dienst“ im österreichischen Recht bezieht sich auf die Gesamtheit der Tätigkeiten, die im Auftrag des Staates beziehungsweise der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) ausgeführt werden. Dazu gehören Beamte und Vertragsbedienstete, die für den Staat oder andere öffentliche Einrichtungen arbeiten. Der rechtliche Rahmen für den öffentlichen Dienst in Österreich wird in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften festgelegt, die sich auf verschiedene Aspekte des Dienstverhältnisses beziehen.
Ein zentrales Gesetz ist das Bundes-Personalvertretungsgesetz (B-PVG), welches die Mitspracherechte der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst regelt. Für die Beschäftigung von Beamten und Vertragsbediensteten des Bundes sind das Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) und das Vertragsbedienstetengesetz (VBG) maßgeblich. Diese Gesetze enthalten Bestimmungen zu Beschäftigungsbedingungen, Rechten und Pflichten, Disziplinarrecht, Besoldung und sonstigen Angelegenheiten.
Beamte sind grundsätzlich auf Lebenszeit ernannt und unterliegen dienstrechtlichen Bestimmungen, die ein hohes Maß an Sicherheit bieten. Im Gegensatz dazu werden Vertragsbedienstete durch Dienstverträge mit den spezifischen Institutionen beschäftigt und unterliegen arbeitsrechtlichen Vorschriften, die weitgehend mit denen der Privatwirtschaft vergleichbar sind.
Für die Länder und Gemeinden existieren jeweils eigene Dienstrechtsregelungen, die jedoch ähnliche Prinzipien wie der Bundesdienst aufweisen. Die Gesetzgebungskompetenz ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, wobei der Bund die grundlegende Gesetzgebungskompetenz für das Dienstrecht innehat.
Ein weiteres entscheidendes Element ist das Disziplinarrecht, geregelt im BDG, das sicherstellt, dass Beamte und Vertragsbedienstete ihre Amtsgeschäfte korrekt und pflichtgemäß verrichten. Verstöße können dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die von Verweisen bis hin zu Entlassungen reichen können.
Zusätzlich spielen im öffentlichen Dienst Personalvertretungen eine wichtige Rolle. Diese sind dafür verantwortlich, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Dienstgeber zu vertreten, vor allem in sozialen und wirtschaftlichen Belangen.
Der österreichische öffentliche Dienst ist daher eine komplexe Struktur, die nicht nur die Interessen des Staates in der Verwaltung von Ressourcen, Sicherheit und Infrastruktur widerspiegelt, sondern auch den Schutz und die Vertretung der Rechte der dort Beschäftigten sicherstellt. Die genaue Ausgestaltung erfolgt über zahlreiche spezifische Regelungen, die auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bestehen und die die Vielfalt und Breite der öffentlichen Aufgaben und Verantwortung in Österreich widerspiegeln.