Mit österreichischen auch genannt “deutschen” Erbländern sind jene Länder des heutigen Österreich ausgenommen Salzburg sowie Böhmen, Mähren, Krain und Istrien, dh alle habsburgischen Territorien im HRR sowie Galizien und die Bukowina gemeint.
Hintergrund
1804 nahm Kaiser Franz I. den Titel „Kaiser von Österreich“ an, und es entstand das „Kaisertum Österreich“ als Bezeichnung für die vom Kaiser regierten Gebiete. Ob er auch auf die Länder der ungarischen Krone bezogen werden sollte, blieb offen. Allerdings behielten die Länder der ungarischen Krone und das 1815 hinzugekommene Lombardo-Venezianische Königreich ihre eigene Verwaltung – einen einheitlich verwalteten Länderkomplex bildeten somit nur die „deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie“ einschließlich Dalmatiens und Galiziens. In der Pillersdorfschen Verfassung von 1848 wurde eine Anzahl von Ländern des Kaiserreiches, nämlich die vormals „deutsche Erbländer“ genannten, zum „österreichischen Kaiserstaat“ zusammengefasst. Nach der Niederwerfung der italienischen und der ungarischen Revolution erließ Kaiser Franz Joseph I. jedoch im Jahr 1849 eine neue Verfassung, die all seine Königreiche und Länder, also auch Ungarn und Lombardo-Venetien, als „Kronländer“ in den Österreichischen Kaiserstaat einbezog.
Quellen
http://www.salzburg.com/wiki/index.php/%C3%96sterreich 28.11.2014