Oktoberdiplom nennt man österreichisches Verfassungsgesetz vom 20. Oktober 1860. Das Neoabsolutismus|neoabsolutistische Regierungssystem war 1851 mit dem Silvesterpatent eingeführt worden, scheiterte jedoch politisch und militärisch in Oberitalien Schlachten bei Magenta und Solferino.
Sein Langtitel lautete ”Kaiserliches Diplom vom 20. Oktober 1860 R.G.Bl. 226/1860 zur Regelung der inneren staatsrechtlichen Verhältnisse der Monarchie”.
Das neoabsolutistische System begegnete heftigem Widerstand. Der Konstitutionalismus war preisgegeben, das Nationalitätenproblem akuter denn die bisher vom differenzierten Föderalsimus profitierenden Länder standen am Rande des Aufruhrs. Nach der Niederlage im Italienischen Krieg 1859 waren Reformen unausweichlich.
Der Reichsrat wird mit Patent vom 5. März 1860 durch „außerordentliche Reichsräte“ verstärkt Erzherzöge, höhere kirchl Würdenträger, im Staatsdienst verdiente Personen, 38 Landtagsmitglieder. Der „Verstärkte Reichsrat“ ist damit zu einer Art ständischem Ausschusslandtag geworden. Auf seinen Vorschlag hin wird am 20.Oktober 1860 eine Verfassungsreform versucht nur eine Weiterentwicklung der Verfassungsgrundsätze 1852, keine konstitutionelle Verfassung, die dem Zweck des allseits befriedigenden Einbaus Ungarns in den monarch Gesamtstaat dient, auf cisleithanischer Seite aber überall auf Widerstand stößt OD keine echte Konstitution, daher nicht realisiert wird, der weiteren Entwicklung aber als Grundlage dient.
Inhalt
Das Oktoberdiplom wurde durch Kaiser Franz Joseph I. in Form eines Manifests erlassen. Es beinhaltete die Grundzüge einer neuen Verfassung, in der Staatsform einer konstitutionellen Monarchie. Es wurde ein Reichsrat mit 100 Mitgliedern geschaffen, der in finanz- und wirtschaftspolitischen Fragen beratende Funktion, in legislativer Hinsicht nur eine geringe Bedeutung haben sollte. Die Außen- und die Kriegspolitik blieb weiterhin in der alleinigen Entscheidungskompetenz des Kaisers.
Das Oktoberdiplom war ein Kompromiss zwischen den zentralistischen Tendenzen der deutschsprachigen Bevölkerung und den föderalistischen Bestrebungen der übrigen Nationalitäten. Die einzelnen Landtage sollten weitgehende Autonomie gegenüber dem Reichsrat erhalten. Der Kompromiss konnte weder die Deutschliberalen noch die Magyaren, die auf ihre Einbeziehung in den gemeinsamen Reichsrat mit Steuerverweigerung reagierten, zufriedenstellen. Der allgemeine Widerstand führte vier Monate später zu einer Revision des Oktoberdiploms im Februarpatent vom 26. Februar 1861, das die im Oktoberpatent gebenenen Verfassungsversprechen aber einlöst.
Literatur
- Walter Goldinger: ”Von Solferino bis zum Oktoberdiplom”. In: Festschrift für Leo Santifaller anlässlich seines sechzigsten Geburtstages, gewidmet vom Österreichischen Staatsarchiv sowie von in- und ausländischen Archivaren und Freunden, 24. Juli 1950 Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchiv 3. Wien 1950, 106-126.
Quellen
- http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=rgb&datum=18600004&zoom=2&seite=00000336&x=11&y=8 Die inoffiziell Oktoberdiplom genannte Verfassungsurkunde, RGBl. Nr. 226/1860, im damaligen österreichischen Gesetzblatt, Website der Österreichischen Nationalbibliothek Originaltext, Alex, pdf
- http://www.verfassungen.de/at/oktoberdiplom60.htm Das Oktoberdiplom, verfassungen.de im Volltext, html