Der omnimodo facturus auch alias facturus ist ein Begriff aus dem Allgemeinen Teil des Strafrecht Strafrechts. Es handelt sich um einen Täter, der fest und unter allen Umständen ”omnimodo” entschlossen ist, die Tat zu begehen ”facturus”.
Die rechtliche Streitfrage ergibt sich dann, wenn ein Anstifter den omnimodo facturus zu einer Straftat anstiften möchte, dies aber nicht vermag, weil der vermeintlich Anzustiftende zur Begehung der Tat selbst bereits entschlossen ist. Da der Tatentschluss nicht mehr hervorgerufen wird, fehlt es an der für die Anstiftung notwendige Kausalität des Anstifterhandelns. Allerdings geht der Anstifter in diesem Falle nicht straffrei aus: Er wird nach herrschender Meinung wegen psychischer Beihilfe als Gehilfe verurteilt bzw. gegebenenfalls wegen versuchter Anstiftung.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Omni_modo_facturus 11.12.0214
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