Im österreichischen Arbeitsrecht bezeichnet der Begriff „ordentliche Kündigung“ die reguläre Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen der Vertragspartner unter Einhaltung der gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder einzelvertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Dieses Recht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgeübt werden.
Gemäß den Bestimmungen im Angestelltengesetz (AngG) sowie im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sind für die ordentliche Kündigung bestimmte Fristen und Termine festgelegt. Nach § 20 AngG beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber mindestens sechs Wochen, wobei die Frist je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zu fünf Monate betragen kann. Der Arbeitnehmer hat hingegen eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Die Kündigung muss zu einem Quartalsende erfolgen, es sei denn, es wurde anderes vereinbart. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch im Arbeitsvertrag oder durch den Kollektivvertrag andere Regelungen treffen, wobei der Kollektivvertrag nicht zuungunsten des Arbeitnehmers von den gesetzlichen Mindestfristen abweichen darf.
Zu beachten ist, dass die ordentliche Kündigung nicht begründet werden muss, das heißt, eine Partei kann ohne Angabe von Gründen kündigen. Dennoch gibt es Schutzbestimmungen, wie etwa den besonderen Schutz bestimmter Arbeitnehmergruppen, die vor einer ordentlichen Kündigung geschützt sind. Dazu gehören z.B. Schwangere, Betriebsratsmitglieder und Personen im Mutterschutz oder Väterkarenz. Diese genießen einen besonderen Kündigungsschutz und können nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden.
Abschließend ist es wichtig zu erwähnen, dass im Unterschied zu einer fristlosen Kündigung – die bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochen werden kann – die ordentliche Kündigung immer die Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfristen und Termine voraussetzt. Sie ist daher das reguläre Mittel zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen einer gewissen Planungssicherheit für beide Vertragsparteien.