Orderlagerschein

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Orderlagerschein“ auf ein Wertpapier, das im Zusammenhang mit dem Lagerscheinrecht relevant ist. Ein Lagerschein ist ein Dokument, das die Hinterlegung von Waren in einem Lager bestätigt. Diese Waren können dann durch den Lagerschein gehandelt werden, ohne dass die physischen Güter selbst bewegt werden müssen. Der Orderlagerschein ist eine spezielle Form dieses Dokuments, das die Übertragung der darin verbrieften Rechte durch Indossament (eine schriftliche Übertragungserklärung auf dem Dokument) ermöglicht.

Der Lagerschein wird im österreichischen Handelsrecht im Rahmen des Lagergeschäfts geregelt. Hierbei ist insbesondere das „Unternehmensgesetzbuch“ (UGB) relevant. Der Lagerschein dient als Beweisurkunde für den Einlagerungsvertrag und begründet die Rechte des Inhabers gegenüber dem Lagerhalter. Ein Inhaber eines Orderlagerscheins kann die Herausgabe der eingelagerten Waren verlangen oder den Lagerschein an einen Dritten weitergeben, wodurch auch die Rechte an den Waren auf diesen Dritten übertragen werden.

Im UGB wird die Funktion des Lagerscheins grundsätzlich im Rahmen der Handelsgeschäfte beschrieben. Eine wichtige Bestimmung ist, dass der Lagerschein nur gegen Rückgabe des Dokumentes eingelöst werden kann, was seine Funktion als Wertpapier unterstreicht. Dabei gibt es verschiedene Arten von Lagerscheinen: den Namenslagerschein (nur auf den im Schein genannten Namen übertragbar), den Orderlagerschein (durch Indossament übertragbar) und den Inhaberlagerschein (der den Wareninhaber ausweist).

Der Orderlagerschein muss bestimmte Informationen enthalten: die Bezeichnung als Lagerschein, Namen und Anschrift des Einlagerers sowie des Lagerhalters, Ort und Tag der Einlagerung, Zeichen und Nummern, die der Identifikation der Güter dienen, und die vereinbarte Lagergeldhöhe. Diese Formalitäten tragen dazu bei, die erforderliche Sicherheit im Geschäftsverkehr zu gewährleiste.

In der Praxis ermöglicht der Orderlagerschein dem Handelsteilnehmer eine flexible und effiziente Nutzung der eingelagerten Waren als Sicherheit oder Handelsgegenstand, ohne dass physische Übergaben erforderlich sind. Der Orderlagerschein ist also ein wesentliches Instrument im österreichischen Handelsrecht, das den Warenverkehr erleichtert und rechtliche Sicherheit für alle involvierten Parteien bietet.

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