Ordnungswidrigkeit

Im österreichischen Recht wird der Begriff „Ordnungswidrigkeit“, wie er im deutschen Recht verwendet wird, nicht direkt übernommen. Stattdessen spricht das österreichische Recht von Verwaltungsübertretungen. Eine Verwaltungsübertretung ist eine Handlung oder Unterlassung, die gegen Verwaltungsvorschriften verstößt und als solche mit einer Sanktion bedroht ist. Diese sind in verschiedenen Verwaltungsgesetzen geregelt, etwa im Verwaltungsstrafgesetz (VStG).

Das Verwaltungsstrafgesetz beschreibt die Grundsätze und Verfahren für Verwaltungsübertretungen. Eine wichtige Bestimmung ist, dass eine Verwaltungsübertretung nur dann strafbar ist, wenn sie rechtswidrig und schuldhaft begangen wurde. Zu den typischen Folgen einer derartigen Übertretung zählen Geldstrafen, und in bestimmten Fällen können auch andere Maßnahmen, wie etwa die Verhängung eines Fahrverbots, ergriffen werden.

Besonders relevant ist im VStG der Grundsatz des Ermittlungsverfahrens, das ähnlich wie ein strafrechtliches Verfahren abläuft, jedoch einige Unterschiede aufweist, etwa in Bezug auf die Beweissicherung und die Rechtsmittel. Verfahren können von Verwaltungsbehörden eingeleitet werden, und der Betroffene hat das Recht, gegen eine verhängte Strafe Einspruch zu erheben. Auch die Besonderheit der Diversion, die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens unter bestimmten Auflagen, ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Verwaltungsstrafrechts.

Zusätzlich gibt es innerhalb des Verwaltungsrechts in Österreich viele spezielle Regelungen, die für unterschiedliche Bereiche eigene Tatbestände definieren. Das können etwa das Straßenverkehrsrecht, das Gewerberecht oder das Umweltrecht sein. Jede dieser Regelungen kann eigene Bestimmungen darüber haben, was als Übertretung gilt und welche Strafen angedroht werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Begriff der Ordnungswidrigkeit im österreichischen Recht durch den umfassenderen und differenzierten Ansatz der Verwaltungsübertretungen ersetzt wird, die in verschiedenen spezifischen Rechtsgebieten geregelt sind und die Grundlage für Verwaltungssanktionen bilden.

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