Im österreichischen Recht ist der Begriff „Organstreitverfahren“ nicht gebräuchlich. Dieser Begriff ist im deutschen Verfassungsrecht verankert und bezeichnet ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung von Streitigkeiten zwischen obersten Verfassungsorganen des Bundes oder zwischen Bund und Ländern. Da das Organstreitverfahren im österreichischen Kontext keine Rolle spielt, ist es sinnvoll, stattdessen auf ähnliche Mechanismen oder relevante Verfahren des österreichischen Rechtssystems einzugehen, die institutionelle Konflikte zwischen staatlichen Organen behandeln.
Im österreichischen Rechtssystem könnten Konflikte zwischen staatlichen Organen etwa durch Anträge direkt beim Verfassungsgerichtshof bearbeitet werden. Der Verfassungsgerichtshof hat die Aufgabe, die Einhaltung der Verfassung zu überwachen und kann Gesetze oder Verordnungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen. In Österreich sieht die Verfassung mehrere Möglichkeiten der Anrufung des Verfassungsgerichtshofs vor. Dazu gehören beispielsweise das Normenprüfungsverfahren, bei dem Gesetze und Verordnungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft werden, und das Verfahren zur Prüfung von Staatsverträgen.
Ein ähnlich gelagertes Verfahren im weiteren Sinne könnte der Individualantrag gemäß Art. 139 und 140 B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz) sein, bei dem bestimmte Personen unter bestimmten Voraussetzungen die Aufhebung einer als verfassungswidrig empfundenen Norm beantragen können. Auch politische Organe, wie die Landesregierung oder die Bundesregierung, haben das Recht, unter bestimmten Umständen Normenkontrollverfahren gegen Entscheidungen einzuleiten, die ihrer Auffassung nach gegen die Verfassung verstoßen.
Zusätzlich gibt es interorganisatorische Mechanismen wie die Kontrollrechte des Rechnungshofs oder die Möglichkeit von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, die ebenfalls dazu dienen können, Konflikte oder Unklarheiten zwischen Organen aufzuarbeiten. Auch wenn sie keine Streitverfahren im klassischen Sinne sind, tragen sie zur rechtsstaatlichen Kontrolle und Balance der staatlichen Organe bei.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Konflikte und Verfahrensfragen zwischen Organen des Staates in Österreich über andere Mechanismen als das spezielle „Organstreitverfahren“ abgewickelt werden, die hauptsächlich über den Verfassungsgerichtshof laufen und durch verfassungsrechtliche Bestimmungen geregelt sind.