Ortsteil, je nach Art der Gebietskörperschaft Verwaltungseinheit auch Teilort, Stadtteil, Gemeindeteil, Ortschaftsbestandteil oder Fraktion, ist einerseits in Siedlungsgeographie, Demographie und Raumplanung ein unspezifischer Sammelbegriff für abgegrenzte und mit eigenem Namen versehene Teile einer Siedlung einem Ort, einer Ortschaft im allgemeinen Sinne.
Andererseits gibt es die Bezeichnung Ortsteil in manchen Gebieten auch als offizielle Untergliederung von Städten und Gemeinden.
In Österreich werden die Ausdrücke Gemeindeteil, Ortsteil, Ortschaft, Ortsverwaltungsteil synonym für die Untergliederung des Gemeindesprengels als Raum der Gebietskörperschaft Gemeinde verwendet – die in der allgemeinen Rechtssprache auch Ortsgemeinde oder politische Gemeinde genannt wird. Die genaue Bezeichnung ist landesrechtlich uneinheitlich, so verwenden etwa Kärntner Landesrecht den Ausdruck Ortsteil, Salzburger, Oberösterreichisches und Tiroler Recht Gemeindeteil sowie Niederösterreichisches, Steirisches Landesrecht Ortschaft, und Burgenländisches etwa Ortsverwaltungsteil„Der Gemeinderat hat den Verwaltungssprengel des Gemeindegebiets in Ortsverwaltungsteile zu unterteilen, wenn dies aus kulturellen, historischen, geografischen, verwaltungsökonomischen oder wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig und im Interesse der in diesem Ortsverwaltungsteil wohnhaften Gemeindemitglieder gelegen ist.“ § 1 Abs. 3 Burgenländische Gemeindeordnung LGBl. 55/2003
. Das Bundesrecht benutzt alle Begriffe, Ortschaft meint im Sprachgebrauch der Statistik Austria speziell eigenständige Siedlungen Orte, wie Dörfer und Weiler bzw. Siedlungsräume, in denen die Dörfer, Weiler, Einöden und Streusiedlungen die Ortschaftsteile bilden. Kommunalrechtlich ist der Begriff Ortschaft eng mit den Postadressen verknüpft Konskriptionsnummernsystem der Monarchie, besonders kommunalrechtlich im Osten, im Westen überwiegt der Aspekt der Verwaltungsgliederung der Gemeinde in Gemeindeteile – in Teilen Tirols auch explizit Fraktion genannt.
Im ländlichen Raum spricht man von auch Ortsgemeinde, bei den Statutarstädten von Stadtteil, in Wien von Gemeindebezirk, die sich weiter in die historischen Bezirksteile, die Grätzl, aufteilen. Während in Wien damit der Gemeinde-Bezirksteil die kleinste Einheit der politischen Verwaltungsgliederung Österreichs ist, ist es im restlichen Österreich die Gemeinde selbst oder ihre Ortschaften, und politischer Bezirk der Oberbegriff.
Häufig wird der Ausdruck auch für die grundbücherliche Verwaltungseinheit Katastralgemeinde verwendet eine territoriale Gliederungseinheit. Tatsächlich können jedoch in einer Katastralgemeinde mehrere Ortschaften und Gemeindeteile liegen, wie auch vice versa eine Ortschaft mehrere Katastralgemeinden umfassen kann. Dasselbe gilt für die statistischen Zählsprengel und die Wahlsprengel, die teils Ortsteile, teils aber Sammelstrukturen über mehrere Siedlungen sind.
Mancherorts besteht auch die Möglichkeit, für Gemeindeteile einen Ortsvorsteher als örtlicher Vertreter des Bürgermeisters zu ernennen. Unabhängig davon kann dieser auch Mitglied des Gemeinderates sein. Auch können Ortsausschüsse gebildet werden.etwa Burgenland: „Durch die OrtsvorsteherInnen und Ortsausschüsse wird den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde eine gewisse eigenständige Meinungsbildung ermöglicht und dadurch die Identität der Ortsteile gefördert.“ OrtsvorsteherInnen und Ortsausschüsse. In: Kommunaler Werkzeugkoffer. Sozialdemokratischer Gemeindevertreterverband Burgenland, abgerufen am 11. Juni 2010. Gebrauch gemacht wird davon in – durch Eingemeindung entstandene Großgemeinden, etwa in Streusiedlungsräumen mit oder ohne expliziten Hauptort, wo die Gemeindeteile örtlich weit auseinanderliegen, aber auch Gemeinden mit städtischem Kern und dessen Vor- und Umlandorten. Umgekehrt können unabhängige Gemeinden auch Gemeindeverbände bilden und ein gemeinsames Gemeindeamt betreiben so etwa die Marktgemeinde Mondsee mit 4 Landgemeinden als Ortsteilen im weiteren Sinne.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungssprengel#.C3.96sterreich 06.11.2014
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