Pacta sunt servanda lat.; dt. ”Vertrag Verträge sind einzuhalten” ist das Prinzip der Vertragstreue im Öffentliches Recht öffentlichen und Privatrecht privaten Recht.
Es handelt sich um den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts.
Der Grundsatz besagt, dass derjenige, der Verträge bricht, ”rechtswidrig” handelt. Des Weiteren gilt der Grundsatz der Vertragstreue kraft Völkergewohnheitsrechtes, in dem er bei dem Theorienstreit um die Frage der Verbindlichkeit internationaler Verträge besagt, dass nationale Gesetze keine Grundlage für die Nichteinhaltung sein dürfen.
Dabei sind grundsätzlich auch formlos beispielsweise Mündlicher Vertrag|mündlich geschlossene Verträge bindend.
Nur ausnahmsweise wird vorgesehen, dass Verträge in einer bestimmten Form geschlossen werden müssen und bei Nichteinhaltung dieser Formvorgaben nichtig sind.
Siehe auch
- Vertragsverletzung
Literatur
- Peter Landau: ”Pacta sunt servanda. Zu den kanonistischen Grundlagen der Privatautonomie.” In: Mario Ascheri u. a.: ”„Ins Wasser geworfen und Ozeane durchquert“. Festschrift für Knut Wolfgang Nörr.” Köln u. a.2003, S. 457–474.
- Marc-Philippe Weller: ”Die Vertragstreue – Vertragsbindung, Naturalerfüllungsgrundsatz, Leistungstreue.” Mohr Siebeck, Tübingen 2009, ISBN 978-3-16-149683-7.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda 05.11.2014
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