Die Gliederung nach dem Pandektensystem teilt das Zivilrecht in fünf bzw. sechs, mit eigenständigem Personenrecht Teilbereiche ein: Allgemeiner Teil in der Regel mit Personenrecht, Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht. Diesem Schema folgen pandektistische Kodifikationen, im Besonderen das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch BGB, sowie die moderne Rechtswissenschaft im deutschen Rechtskreis Deutschland, Österreich.
- Allgemeiner Teil
- Grundlagen Privatrecht; objektives und subjektives Recht
- Personenrecht Natürliche Personen; Juristische Personen
- Lehre vom Rechtsgeschäft Willenserklärung und Rechtsgeschäft; Vertrag; Geltungsvoraussetzungen des Rechtsgeschäfts
- Stellvertretung
- Zeit Fristen, Termine; Verjährung
- Schuldrecht
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht#Gliederung_nach_dem_Pandektensystem 03.10.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.