Die romanistisch orientierten Juristen der rechtshistorischen Schule beschäftigten sich vor allem mit den Pandekten Digesten Justinians, welche den Stoff abgaben für eine systematische Erforschung der Lehren der römischen Juristen. Aus der dogmatischen Analyse der römischen Rechtsquellen entwickelten die Pandektisten ein logisch angeordnetes dogmatisches System des allgemeinen Zivilrechts, den sog Allgemeinen Teil. Neben dem Allgemeinen Teil zu dem zB die Regeln über Rechts- und Geschäftsfähigkeit gehören umfasste das pandektistische System des Privatrechts noch das Schuldrecht wiederum geteilt in Allgemeinen Teil Schuldrecht und Besonderen Teil Schuldrecht, das Sachenrecht das nun enger gefasst ist als im gaianischen System und im wesentlichen nur die dinglichen Rechte an körperlichen Sachen enthält, das Familien- und das Erbrecht. Die pandektistischen Lehrbücher vor allem Windscheids Pandekten besaßen fast gesetzesgleiche Autorität, sie mündeten schließlich in das deutsche BGB in Kraft getreten am 1.1.1900, das seinerseits in Japan, China und Griechenland rezipiert wurde.