Parteivortrag

Im österreichischen Zivilprozessrecht bezeichnet der Begriff „Parteivortrag“ die Darstellung des Sachverhalts aus Sicht der beteiligten Parteien in einem gerichtlichen Verfahren. Der Parteivortrag betrifft dabei die Behauptungen, Beweisanträge, rechtlichen Ausführungen und die sonstigen Erklärungen, die von den Parteien im Rahmen des Prozesses eingebracht werden. Er ist ein zentraler Bestandteil des Zivilverfahrens und bildet die Grundlage, auf der das Gericht seine Entscheidungen trifft.

Das österreichische Zivilverfahrensrecht ist im Wesentlichen in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Hinsichtlich des Parteivortrags gibt es mehrere Bestimmungen in der ZPO, die dessen Rolle und Form definieren.

Eine wesentliche Norm ist § 226 ZPO, der die Parteien verpflichtet, ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel vollständig und wahrheitsgemäß vorzutragen. Die Parteien müssen ihre Sachverhalte so früh wie möglich im Verfahren darlegen, um dem Gericht die Grundlage für die richterliche Beurteilung zu bieten. Der komplette und wahrheitsgemäße Vortrag ist daher entscheidend für die Wahrheitsfindung und die gerechte Entscheidung eines Falles.

Weiters legt § 178 ZPO fest, dass die Parteien verpflichtet sind, ihre Behauptungen und Einwendungen zu substantiierten. Das bedeutet, dass eine Partei ihre Behauptungen mit detaillierten Tatsachen untermauern muss, damit das Gericht den relevanten Sachverhalt ermitteln kann. Ein bloß pauschaler oder unvollständiger Vortrag reicht nicht aus, um das Gericht zur Untersuchung eines bestimmten Sachverhalts zu veranlassen.

Der Parteivortrag im Zivilprozess hat auch eine Bedeutung im Zusammenhang mit der Beweislastverteilung. Gemäß § 272 ZPO hat die Beweislast häufig die Partei, die einen bestimmten rechtserheblichen Umstand behauptet. Dies impliziert, dass der Parteivortrag nicht nur durch schlichte Behauptungen, sondern auch durch geeignete Beweisanträge unterstützt werden muss.

Eine besondere Rolle spielt der Parteivortrag im Rahmen der sogenannten „Materiellen Prozessleitung“. Gemäß § 182 ZPO hat der Richter die Aufgabe, die Parteien durch Fragen und Hinweise dazu anzuhalten, die unklaren oder unvollständigen Sachverhaltsdarstellungen zu konkretisieren und zu vervollständigen. Damit soll sichergestellt werden, dass wichtige Aspekte des Sachverhalts nicht unberücksichtigt bleiben.

Der Parteivortrag zeigt somit, wie das österreichische Zivilrecht den Rahmen für einen fairen und ordnungsgemäßen Zivilprozess sicherstellt, in dem beide Parteien die Gelegenheit haben, ihre Sicht der Dinge dem Gericht darzulegen und darzubeweisen.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte