Peius ist der lateinische Ausdruck für etwas Schlechteres, Geringeres von mehreren, hergeleitet aus der unregelmäßigen Steigerung des Adjektivs malus schlecht.
In der Rechtswissenschaft wird der Begriff zur Abgrenzung von einem Anspruchsziel oder zur Einordnung von Normen und Regelbereichen verwendet, der jedoch Gesetzgesetzlich nicht geregelt ist.
”Peius” auch: qualitative Schlechtleistung ist ein Begriff des Gewährleistungrechts und bezeichnet den Umstand, dass der vom Verkäufer gelieferte Gegenstand, zwar der richtige ist, aber im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel aufwies.
Zu Unterscheiden ist der Peius vom Minus und vom Aliud. Minus auch: Manko oder quantitative Schlechtleistung bezeichnet den Umstand, dass der vom Verkäufer gelieferte Gegenstand, zwar der richtige ist, aber im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine zu geringe Menge aufwies. Aliud, dass der vom Verkäufer gelieferte Gegenstand der falsche ist.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Peius_(Recht) 11.12.2014
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