Im österreichischen Recht ist der Begriff „Periodicum“ im Zusammenhang mit dem Medienrecht von Bedeutung, insbesondere im Mediengesetz (MedienG), das die rechtlichen Rahmenbedingungen für periodische Medienwerke regelt. Ein Periodikum ist im Wesentlichen ein regelmäßig erscheinendes Druckwerk, das in gleichmäßigen oder unregelmäßigen Abständen veröffentlicht wird. Zentral ist hier vor allem der § 1 MedienG, der die Begriffsbestimmungen im Bereich des Medienrechts enthält und eine Abgrenzung gegenüber anderen Publikationen bietet.
Ein periodisches Medium ist dadurch gekennzeichnet, dass es zumindest viermal im Kalenderjahr erscheint (§ 1 Abs. 1 Z 1 MedienG). Diese Definition umfasst traditionelle Printmedien wie Zeitungen und Zeitschriften, aber auch elektronische Medien, die regelmäßig veröffentlicht werden, wie etwa Online-Zeitungen, sofern sie in vergleichbarer Weise periodisch und in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Ein wesentlicher Aspekt bei Periodika ist die Verpflichtung zur Impressumspflicht gemäß § 25 MedienG. Hierbei muss jedes periodische Medienwerk ein Impressum enthalten, das unter anderem Auskunft über den Medieninhaber gibt. Diese Regelung soll Transparenz schaffen und die Verantwortlichkeit der Herausgeber klarstellen.
Darüber hinaus sind periodische Medienwerke in Österreich auch im Hinblick auf die Pflichtexemplarregelung von Interesse. Gemäß § 43 MedienG sind von jedem periodischen Druckwerk Pflichtexemplare an bestimmte Institutionen abzuliefern, wie beispielsweise an die Österreichische Nationalbibliothek. Dies dient der Archivierung und dem Erhalt des kulturellen Erbes.
Im Kontext der Pressefreiheit und des Schutzes journalistischer Arbeit spielt auch § 31 MedienG eine Rolle. Dieser Paragraph regelt den Schutz von Redaktionsgeheimnissen und Quellen, die für Periodika von wesentlicher Bedeutung sind.
Zusammengefasst ist ein Periodicum im österreichischen Recht ein regelmäßig erscheinendes Medienprodukt, das bestimmten gesetzlichen Anforderungen unterliegt, um Transparenz und Verantwortlichkeit im Mediensystem sicherzustellen sowie das kulturelle Erbe zu bewahren.