Personalisierte Verhältniswahl

Das personalisierte Verhältniswahlrecht (englisch mixed-member proportional representation, MMP) ist ein Mischwahlsystem (englisch mixed electoral system), das in den deutschen Bundestagswahlen und in Parlaments- und anderen Wahlen verschiedener englischsprachiger Länder angewandt wird.

Eine personalisierte Verhältniswahl besteht aus zwei Teilen, einer Verhältniswahl und einer Mehrheitswahl. Deshalb sind zwei Wahlstimmen pro Wähler zu vergeben.

Ein Teil der Abgeordneten wird über aufgestellte Wahllisten der jeweiligen Parteien gewählt. Entsprechend der Stimmenanteile, die die Parteien auf sich vereinigen konnten, wird die Anzahl der Abgeordneten bestimmt, die auf den jeweiligen Listen der Parteien als gewählt gelten und damit ins Parlament einziehen dürfen.

Ein anderer Teil der Abgeordneten wird direkt über Wahlkreise gewählt, in denen sich Kandidaten zur Wahl stellen. Dazu wird das Land in eine Anzahl von Wahlkreisen aufgeteilt, in denen in der Regel jeweils nur ein Kandidat gewählt werden kann. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte.

Die Bundesrepublik Deutschland war 1949 das erste Land, in dem ein solches Wahlsystem eingeführt wurde, und zwar bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag.

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