Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Personengesellschaft“ eine Rechtsform für Unternehmen, bei der mehrere natürliche oder juristische Personen sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Hauptmerkmal einer Personengesellschaft ist, dass die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Im österreichischen Gesellschaftsrecht gibt es verschiedene Formen von Personengesellschaften, darunter die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG).
1. **Offene Gesellschaft (OG):** Die OG ist im Unternehmensgesetzbuch (UGB) geregelt, speziell in den §§ 105 bis 160 UGB. Bei der OG schließen sich mindestens zwei Personen zusammen, um unter einer gemeinsamen Firma ein Gewerbe zu betreiben. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die OG erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Firmenbuch. Die interne Struktur und die Rechte und Pflichten der Gesellschafter werden häufig in einem Gesellschaftsvertrag festgelegt, der allerdings formfrei abgeschlossen werden kann.
2. **Kommanditgesellschaft (KG):** Die KG ist ebenfalls im UGB verankert, §§ 161 bis 177 UGB. Sie ist eine Sonderform der OG, bei der es zwei Arten von Gesellschaftern gibt: Komplementäre und Kommanditisten. Komplementäre haften persönlich und unbeschränkt, während die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt ist. Die KG eignet sich besonders dann, wenn Kapitalgeber eingebunden werden sollen, die nicht in vollem Umfang haften möchten. Auch die KG erlangt Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Firmenbuch.
Ein wesentlicher Unterschied zur Kapitalgesellschaft, wie etwa der GmbH, ist bei Personengesellschaften der stärkere Bezug zum persönlichen Engagement und Risiko der Gesellschafter. Entscheidungen werden in der Regel gemeinschaftlich getroffen, und die persönliche Zusammenarbeit steht oft stärker im Vordergrund als bei Kapitalgesellschaften. Zudem unterliegen Personengesellschaften nicht der Körperschaftssteuer, sondern die Gewinne werden direkt bei den Gesellschaftern versteuert (Transparenzprinzip). Dennoch ist der Aspekt der Haftung ein zentraler Überlegungspunkt bei der Wahl dieser Rechtsform.
Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass Personengesellschaften zwar viele Vorteile wie Flexibilität und einfachere Gründungsformalitäten bieten, aber durch die unbeschränkte Haftung auch Risiken bergen. Es ist daher wichtig, bei der Gründung einer Personengesellschaft, klare vertragliche Regelungen zu treffen und die individuelle Haftungssituation genau zu beachten.