Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Pflegekind“ ein Kind, das nicht bei seinen leiblichen Eltern lebt, sondern in einer Pflegefamilie untergebracht ist. Diese familienähnliche Betreuung erfolgt, weil die leiblichen Eltern aus unterschiedlichen Gründen – etwa persönliche Probleme, Krankheit oder finanzielle Schwierigkeiten – nicht in der Lage sind, das Kind selbst zu versorgen.
Die rechtliche Grundlage für die Pflegekindschaft in Österreich ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) festgelegt. § 27 KJHG regelt die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des Elternhauses, wobei die Pflege und Erziehung des Kindes von geeigneten Pflegepersonen übernommen werden kann. Die Pflegepersonen werden dabei sorgfältig ausgewählt und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um sicherzustellen, dass das Pflegekind in einem sicheren und förderlichen Umfeld aufwächst.
Das Pflegeverhältnis ist gesetzlich geregelt und wird durch die jeweiligen Kinder- und Jugendhilfeträger der Bundesländer überwacht. Bei einem Pflegeverhältnis wird im Gegensatz zu einer Adoption die rechtliche Eltern-Kind-Beziehung zu den leiblichen Eltern nicht vollständig aufgehoben. Die Eltern sind weiterhin die gesetzlichen Vertreter des Kindes, es sei denn, es wurde ihnen das Sorgerecht entzogen.
Pflegeeltern erhalten finanzielle Unterstützung in Form eines Pflegekindergeldes, das von der jeweiligen Landesregierung geregelt wird. Dies soll dazu beitragen, die Kosten der Pflege und Erziehung des Kindes zu decken.
Ein weiteres wichtiges Element im Rahmen der Pflegekindschaft ist die Zusammenarbeit zwischen den leiblichen Eltern, den Pflegeeltern und den zuständigen Behörden. Ziel ist es, im besten Interesse des Kindes zu handeln und – wenn möglich und sinnvoll – die Rückführung des Kindes in die leibliche Familie zu fördern. Entscheidend ist dabei stets das Kindeswohl, das bei allen Entscheidungen im Vordergrund steht.
Insgesamt bietet das österreichische Recht ein umfassendes System, um sicherzustellen, dass Pflegekinder in einer stabilen und liebevollen Umgebung aufwachsen können, selbst wenn ihre leiblichen Eltern dazu momentan nicht in der Lage sind.