Pflichtdelikt

Im österreichischen Strafrecht gibt es den Begriff „Pflichtdelikt“ nicht. Dieser Begriff wird häufig im deutschen Recht verwendet, um Delikte zu beschreiben, bei denen eine bestimmte Pflichtverletzung zur Strafbarkeit führt. Da dieses Konzept im österreichischen Strafrecht nicht existiert, kann ich es nicht im Sinne dieses Rechtsraums erklären.

Stattdessen könnte man im österreichischen Kontext von „unterlassungsdelikten“ oder „gemeingefährlichen strafdelikten“ sprechen, bei denen, ähnlich wie bei „pflichtdelikten“ im deutschen recht, das nicht-einhalten bestimmter gebots- oder verbotspflichten zu einer strafbarkeit führen kann.

Ein relevantes Konzept im österreichischen Recht ist die „unterlassene Hilfeleistung“ gemäß § 95 StGB, das ein echtes Unterlassungsdelikt darstellt. Hierbei wird vorausgesetzt, dass eine Person in einer Notlage, in der er leicht Hilfe leisten könnte, diese Hilfe unterlässt und dadurch den Tod oder eine schwere Körperverletzung des Hilfsbedürftigen verursacht.

Ein weiteres wichtiges Augenmerk liegt auf den „gemeingefährlichen strafdelikten“ wie zum Beispiel in den § 169 bis 176 StGB, die Taten umfassen, welche die Allgemeinheit gefährden, wie zum Beispiel Brandstiftung oder die Herbeiführung einer Explosion.

In Österreich wird bei der Prüfung von unterlassungsdelikten zudem oft auf die Garantenstellung abgestellt, die in bestimmten Fällen eine Handlungspflicht begründen kann. Diese ist in der Lehre und Rechtsprechung bedeutsam, um festzustellen, wann das Unterlassen einer Handlung strafbar ist.

Zusammengefasst, während es den speziellen Begriff des „pflichtdelikts“ im österreichischen Recht nicht gibt, spielt die Verletzung von Pflichten in der Beurteilung bestimmter Delikte dennoch eine Rolle, insbesondere bei Unterlassungsdelikten und den gemeingefährlichen Straftaten.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte