PHG

Produkthaftung: PHG dient der Lückenschließung. Es geht um die Schäden, die an anderen Rechtsgütern durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen. Es entfaltet eine Schutzwirkung gegenüber dem Letztabnehmer.

Produkthaftung= verschuldensunabhängige, zwingende Haftung des Herstellers gegenüber jedermann für die Gefährlichkeit seines Produktes. Ohne Fehler keine Haftung.

Produkt= bewegliche, körperliche Sache (§4 PHG) – wobei gilt: Einmal Produkt = immer Produkt.

Fehlerhaftes Produkt= bietet nicht die Sicherheit, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt war (Orientierung an §5 OHG). Erfasste Fehler sind: Konstruktionsfehler (Fehlerhaftigkeit jedes einzelnen Stücks) Produktionsfehler (Fehler oder Ausreißer in der Produktion) Induktionsfehler (notwendige Hinweise auf Gefährlichkeit) Ersatzfähig sind: Personen- (nach allg. Schadenersatzregeln – §§1325,1327)und Sachschäden (nur in ihrem Substanzwert + Selbstbehalt ist vorgesehen). Nicht erfasst ist der Weiterfresserschaden Innocent bystander bedeutet, dass die sich Schutzwirkung nur für vorhersehbar betroffenen Personenkreis entfaltet.

Haftpflichtig sind: Unternehmer, der das Produkt hergestellt/ in Verkehr gebracht hat/ zum Vertrieb in der EWR eingeführt hat. Subsidiär der Händler, der es in Verkehr gebracht hat („Anscheinshersteller“). Bei mehreren Haftpflichtigen wird solidarisch gehaftet.

Haftungsbefreiend wirken: Produktionsfehler wg Einhaltung zwingender Sicherheitsvorschriften. Wenn beweisbar, dass der Fehler „nach dem Stand der Technik und Wissenschaft zu dem Zeitpunkt, zu dem er das betreffende Produkt in den Verkehr gebracht hat, nicht erkannt werden konnte“ = Entwicklungsrisiko – ABER: ist abstrakte Gefährlichkeit bekannt + deren Unberechenbarkeit => Haftung ist zu bejahen. Voraussetzung ist das Inverkehrbringen der Sache (wenn der Hersteller die Verfügung über das Produkt verliert). Dies nennt sich Wektorprinzip.

Verjährung der Ansprüche nach 3, jedenfalls aber nach 10 Jahren nach der Inverkehrbringung.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

logo_klein
Ermano Geuer

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter