Die Plebejer (lat. plebs „Menge, Volk“) waren in der römischen Republik das einfache Volk, das nicht dem alten Adel, den Patriziern (lat. patres „Väter, Vorfahren“), angehörte. Es bestand vor allem aus Bauern und Handwerkern. Sie galten als Römer und standen nach den Ständekämpfen (ca. 500–287 v. Chr.) unter dem Schutz des römischen Rechts. Sie sind zu unterscheiden von den Sklaven, die zeitweise zwei Drittel der römischen Bevölkerung ausmachten.
Geschichtliche Entwicklung
Im Jahre 494 v. Chr. streikten die Plebejer zum ersten Mal für mehr Rechte (secessio plebis), und im Jahr 449 v. Chr. kam es zum zweiten Auszug der Plebs aus der Stadt Rom, 445 v. Chr. wurde ihnen das Recht zugestanden, Patrizier zu heiraten (lex Canuleia). In der Folge (367 v. Chr.) bauten sich die Plebejer eigene Strukturen auf (die Volksversammlung und die neuen Magistraturen des Volkstribuns sowie des plebejischen Ädils). Alle diese Zugeständnisse wurden mit dem Druckmittel der Secessio plebis durchgesetzt.
Der Ständekonflikt wurde 287 v. Chr. gelöst. Damals setzte der plebejische Diktator Quintus Hortensius ein Gesetz durch, das die Beschlüsse der Volksversammlung nicht nur für die Plebejer, sondern für alle römischen Bürger bindend machte (lex Hortensia). Als Klientel unterstanden die Plebejer einem Patron.
Zur Zeit der späten Republik verschob sich die Bedeutung des Wortes plebs. Der Begriff diente nun der sozialen Differenzierung aller Bürger unterhalb des Senatoren- und Ritterstands. Es wurde zwischen den städtischen (was sich nur auf die Stadt Rom bezieht) Plebejern, der plebs urbana, und den ländlichen, der plebs rustica, unterschieden. Hierbei kam der plebs urbana besondere Bedeutung zu, da nur sie aufgrund ihrer Ortsansässigkeit an den Volksversammlungen und somit an der Wahl von Magistraten teilnehmen konnte. Das führte dazu, dass sie von popularen Politikern mittels Getreidezuweisungen und Ähnlichem umworben wurde. Ferner konnte die plebs urbana auch „physischen“ Druck ausüben (in Form von Massendemonstrationen und Ausschreitungen). Es ist umstritten, inwieweit sie als eigenständiger politischer Faktor oder nur als „Spielball“ von populären Politikern bewertet werden kann.
Bedeutungswandel
Das Wort Plebs hat eine Bedeutungserweiterung erfahren. Es bedeutet heute auch allgemein „viel Volk“, insbesondere abwertend „einfaches Volk“ oder „ungebildete Masse“. Entsprechend bedeutet plebejisch ohne historischen Kontext „ungebildet, vulgär, pöbelhaft“. In demselben Bedeutungsverhältnis stehen die Wörter Proletarier (historischer Begriff) und Prolet (abwertende Bezeichnung).
Im Gegensatz zur historischen Bedeutung (die Plebs) schwankt bei der verallgemeinerten Bedeutung das Genus: der Plebs, seltener die Plebs.
Etymologie
Lateinisch plebs ist verwandt mit lat. plere „füllen“ und plenus „voll“.
Das deutsche Wort Pöbel ist nicht direkt mit plebs verwandt. Es geht über altfranzösisch poble „Dienerschaft, gemeine Leute“ zurück auf lat. populus „Volk“. Wahrscheinlich gehört populus zur selben indogermanischen Wortsippe wie plebs und plenus – und ebenso die gleichbedeutenden deutschen Wörter Volk und voll. Somit gibt es vermutlich eine gemeinsame Urverwandtschaft – mit der Grundbedeutung „voll“ oder „viele“.
Literatur
Leppin, Hartmut: Einführung in die Alte Geschichte, München 2005.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Plebejer 10.12.2014
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