Der Begriff „Political Correctness“ ist kein feststehender juristischer Begriff im österreichischen Recht. Vielmehr handelt es sich um ein gesellschaftliches und politisches Konzept, das darauf abzielt, die Sprache und das Verhalten so zu gestalten, dass sie respektvoll gegenüber sozialen, ethnischen und kulturellen Gruppen sind. In rechtlicher Hinsicht bezieht sich „Political Correctness“ eher auf Bestimmungen, die Diskriminierung und Hassrede verhindern sollen.
Im österreichischen Kontext können relevante gesetzliche Bestimmungen aus dem Gleichbehandlungsgesetz und dem Strafgesetzbuch abgeleitet werden. Das Gleichbehandlungsgesetz zielt darauf ab, Diskriminierungen in verschiedenen Lebensbereichen, wie beim Zugang zur Beschäftigung oder zur Bildung, zu verhindern. Dieses Gesetz schützt vor Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung.
Ein weiterer relevanter rechtlicher Rahmen ist § 283 des österreichischen Strafgesetzbuchs, der die Verhetzung regelt. Dieser Paragraph bestraft unter anderem das öffentliche Aufstacheln zu Gewalt oder Hass gegen bestimmte Gruppen aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, sexueller Orientierung oder einer Behinderung. Diese Vorschriften stehen in Bezug zu den Prinzipien der „Political Correctness“, da sie den Schutz marginalisierter Gruppen anstreben und respektvollen Umgang fördern.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Bedeutung und Anwendung von „Political Correctness“ oft stark diskutiert werden, sowohl im gesellschaftlichen als auch politischen Diskurs, und nicht zuletzt aufgrund dessen zwischen unterschiedlichen Interpretationen innerhalb der Gesellschaft variieren kann. Der rechtliche Rahmen in Österreich zielt jedoch insbesondere darauf ab, ein respektvolles und vorurteilsfreies Miteinander sicherzustellen und bietet so eine Basis, die mit den Prinzipien der Political Correctness im Einklang steht.